NS-Raubkunst
Schiedsgerichte sollen die Arbeit im Dezember aufnehmen

Bund, Länder und Kommunen haben sich auf den 1. Dezember als Arbeitsbeginn für die neuen Schiedsgerichte zur Klärung strittiger NS-Raubkunstfälle geeinigt. Das geht aus einem Papier hervor, das dem Deutschlandfunk vorliegt.

    Wolfram Weimer (parteilos), Staatsminister für Kultur und Medien, in der Oberen Galerie im Potsdamer Neuen Palais
    Wolfram Weimer (parteilos), Staatsminister für Kultur und Medien, will den Umgang mit NS-Raubkunst neu regeln. (picture alliance / dpa / Hannes P Albert)
    In dem Schreiben informiert Kultur-Staatsminister Weimer die bislang für die Klärung zuständige "Beratende Kommission" darüber, dass ihre Arbeit zum 30. November eingestellt wird. Noch in Arbeit befindliche Fälle sollten bis dahin abgeschlossen werden. Das Schreiben haben auch die Präsidentin der Kulturministerkonferenz, die sächsische Staatsministerin Klepsch sowie der Präsident des Deutschen Städte und Gemeindebundes, Spiegler, unterschrieben.

    Noch offene Fragen

    Nach Informationen des Deutschlandfunks sind allerdings einige inhaltliche Fragen zur Arbeit der Schiedsgerichte noch ungeklärt - darunter deren Besetzung. Dazu soll es nun im September kein klassisches Berufungsverfahren geben, sondern die Möglichkeit, sich selbst zu bewerben. Offen ist unter anderem noch der Fall eines Gemäldes von Paula Modersohn-Becker, das die Erben des jüdischen Sammlers Robert Graetz von der Kunsthalle Hamburg zurückverlangen. Darüber soll ab 4. September beraten werden.

    Bisheriges Verfahren umstritten

    Das bisherige Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut an die Familien der vor allem jüdischen Opfer war zunehmend umstritten. Kritik gab es etwa daran, dass die Kommission nur tätig werden konnte, wenn beide Seiten einer Anrufung zustimmen, also neben den Anspruchstellern auch die Träger des betroffenen Museums.
    Diese Nachricht wurde am 19.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.