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Schlappe im Streit um Scheinwerkverträge

Daimler hat im Streit um Werkverträge in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Zwei seit vielen Jahren für einen IT-Dienstleister tätige Computertechniker sind laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg als Beschäftigte des Autobauers anzusehen.

Von Sören Brinkmann |
    Die beiden Computerspezialisten wollen mit ihrer Klage eine Festanstellung beim Autobauer Daimler erreichen. Zwischen 2001 und 2011 waren sie dort tätig im Rahmen eines Vertrages als freie Mitarbeiter eines IT-Dienstleisters.

    In diesen zehn Jahren arbeiteten sie über einen Werkvertrag ausschließlich für Daimler – zuletzt als Techniker in der Finanzabteilung.

    Bei ihrem Urteil zugunsten der beiden Männer war für das Gericht entscheidend, dass sie direkte Weisungen von Daimler-Mitarbeitern bekommen haben. In etlichen E-Mails hatten sie selbst Aufträge erhalten und nicht der IT-Dienstleister, über den die Männer beschäftigt waren.

    Die vereinbarten Werkverträge seien so nicht gelebt worden, begründete eine Gerichtssprecherin das Urteil. Es habe keinen Unterschied zu den Festangestellten gegen – und sich daher um Schein-Werkverträge gehandelt.

    Die Richter stellten fest, dass also ein Arbeitsverhältnis mit Daimler bestanden habe. Daimler hingegen argumentierte, dass die Kläger nicht direkt beauftragt worden seien, sondern die Beauftragung über ein Ticketsystem stattgefunden habe.

    Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte die Klage der IT-Experten in erster Instanz abgewiesen. Im Berufungsprozess ist das Landesarbeitsgericht jetzt zu einem anderen Urteil gekommen.

    Rechtskräftig ist es noch nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls haben die Richter die Möglichkeit der Revision zugelassen. Die Daimler AG prüft nun, ob sie vor das Bundesarbeitsgericht geht. Wenn das heute getroffene Urteil rechtskräftig würde, hätten die IT-Spezialisten einen Arbeitsvertrag bei Daimler.

    Die IG Metall begrüßte das Urteil. Es stehe in einer Reihe anderer Entscheidungen der letzten Wochen, die den zunehmenden Missbrauch von Werkverträgen belegten.