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Schlechte Aussichten für die Juniorprofessur

Vor zwei Jahren hatte der Bund das Modell des Juniorprofessors durch das Hochschulrahmengesetz eingeführt und auf diese Weise vorgehabt, das alte Habilitationsverfahren abzuschaffen. Ein Schritt, der die Position der Länder und auch der einzelnen Hochschulen massiv geschwächt hätte. Nun ist es also anders gekommen: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag der Klage einiger unionsgeführter Länder stattgegeben. Konkret heißt das: Die Einführung der Juniorprofessur wird nicht mehr Bundessache, sondern Angelegenheit der Länder sein. Doch auch in den Ländern herrscht ziemliche Unklarheit darüber, ob die Juniorprofessur aufrechterhalten wird oder nicht. Und auch die einzelnen Hochschulen wissen momentan nicht, wie es mit ihren Nachwuchswissenschaftlern weitergeht. Gut hat es da die Universität Bonn: Sie hatte sich von Anfang an dagegen entschieden, Stellen für Juniorprofessoren einzurichten.

Von Antje Allroggen |
    Die Bonner Universität war von Anfang an dagegen. Sie war so sehr dagegen, dass sie vor zwei Jahren konsequent abgelehnt hatte, auch nur eine einzige Stelle für Juniorprofessoren an ihrer Hochschule einzurichten. Zum Ärger der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die - als rot-grüne Regierung - eine Art Vorreiterrolle bei der Einführung von Juniorprofessuren spielen wollte. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen sich die Bonner nun in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt. Professor Matthias Winiger, Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität:

    Wir haben hier, als die Möglichkeit angeboten worden ist, darauf verzichtet. Weil wir überzeugt waren und eigentlich immer noch sind, dass eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen immer noch nicht stimmen. Und dass wir eigentlich hier einen Weg beschreiten würden, der letztlich der Hauptidee, dass die jungen Leute möglichst direkt und effizient sich qualifizieren können, unter diesen Umständen eigentlich nicht gegeben ist.


    Die Bonner Hochschulleitung störte vor allem, dass das Land Nordrhein-Westfalen für die Juniorprofessoren de facto gar keine neuen Stellen eingerichtet habe. Stattdessen seien bestehende Assistenten-Stellen einfach umtituliert worden. Außer einer einmaligen Zahlung von 180 Millionen Euro habe der Bund keine Gelder für die Juniorprofessuren bereitgestellt, kritisiert Professor Wolfgang Löwen, Wissenschaftsrechtsexperte an der Bonner juristischen Fakultät:

    Das waren ja Anschubfinanzierungsmittel einmaliger Art. Damit ist doch niemandem ernstlich geholfen. Es geht doch darum, dass die Personalstellen erst mal richtig finanziert werden müssen. Und da hatten wir zum Beispiel in NRW keine Möglichkeiten. Wir konnten die nur bezahlen wie wissenschaftliche Mitarbeiter, BAT 2 a für Eingeweihte, und deshalb haben wir in Bonn auch gar keine Juniorprofessur-Stellen eingerichtet. Weil das passt dann ja alles nicht richtig zusammen: Diese einmaligen Ausstattungsmittel, die machen die Juniorprofessoren nicht glücklich.

    Matthias Winiger bringt einen zweiten Aspekt ins Spiel::

    Es ist auch eine Frage der Ressourcen. Sie müssen ja diese Professuren angemessen ausstatten. Das muss in der Regel aus den Ressourcen der Universität selber gemacht werden. Wir haben hier einfach zu wenig Bewegungsmöglichkeit und Ausstattungsmöglichkeiten gesehen.


    Die meisten Professoren in Bonn unterstützen die Hochschulleitung in ihrer Position zur Juniorprofessur, so auch Franz-Josef Albersmeier, Professor für Komparatistik an der Universität. Ihn stört vor allem, dass es bei dem vorgesehenen Modell kein Berufungsverfahren mehr geben soll:

    Wer garantiert, dass die Person, die die Professur bekommt, auch die geeignete Person ist? Das stellt sich nach meiner Ansicht erst im Laufe der Zeit heraus. Und dazu brauchen wir neben der Assistenzzeit die Habilzeit.


    Wenngleich die Rheinische Universität der Juniorprofessur auch skeptisch gegenüber steht, so sieht sie doch auch gewisse Vorteile in diesem neuen Modell: Es ist international mit anderen Abschlüssen vergleichbar und ermöglicht auch jüngeren Nachwuchswissenschaftlern die Aussicht auf eine feste Stelle in der Hochschule, so Matthias Winiger:

    Ich persönlich möchte nicht ausschließen, dass es Situationen gibt oder Universitäten, Bereiche, Fächer, wo die Bedingungen optimal wären.

    Vielleicht lässt sich die Bonner Uni also doch noch davon überzeugen, in einzelnen Fächern Stellen für Juniorprofessoren einzurichten. Vorausgesetzt, die Landesregierung lässt die klassische Habilitation neben der Juniorprofessur bestehen. Die bisherige Novelle zum Hochschulgesetz in NRW sieht allerdings noch eine Alleinstellung des Juniorprofessoren-Modells vor. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts werde sich aber auch diese Position des Landes ändern, meint Wolfgang Löwen, Prorektor an der Bonner Uni. Und freut sich darüber, dass sich seine Hochschule zumindest vom Bund und seiner Bildungsministerin in Sachen Juniorprofessur nichts mehr vorzuschreiben lassen braucht:

    Vielleicht hat Frau Bulmahn einen gewissen Lernerfolg jetzt, was die Reichweite ihrer Zugriffsmöglichkeiten auf das universitäre Entscheidungssystem betrifft. Das wäre immerhin ein angenehmer Effekt der Entscheidung.