
Das Landesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit drei von der schwarz-grünen Landesregierung aufgenommenen Notkrediten. Zwar handele es sich bei der Sturmflut an der Ostseeküste 2023, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und auch bei der Corona-Pandemie jeweils um Notlagen. Es fehle aber der kausale Zusammenhang zum Finanzbedarf des Landes. Zudem sei der Haushalt 2024 durch die Ereignisse nicht erheblich belastet worden.
Laut vorläufigem Haushaltsabschluss finanzierte Schleswig-Holstein fast 500 Millionen Euro über die Notkredite. SPD und FDP hatten dagegen eine Normenkontrollklage eingereicht.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.