Donnerstag, 18. April 2024

Cum-Ex-Betrug
Schlüsselfigur zu acht Jahren Haft verurteilt

Im zweiten Cum-Ex-Prozess hat das Landgericht Wiesbaden die Schlüsselfigur des Steuerskandals zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.

30.05.2023
    Stempel Cum-Ex, dahinter sind mehrere Euro-Geldscheine zu sehen.
    Schlüsselfigur zum Cum-Ex-Betrug verurteilt (Imago / Steinach)
    Das Gericht befand den früheren Steueranwalt Berger der Steuerhinterziehung für schuldig. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 72-Jährigen vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Aktiengeschäften mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten.
    Vom Landgericht Bonn war Berger im Dezember in einem anderen Verfahren bereits zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hat angekündigt, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen.
    Beim Cum-Ex-Betrugssystem ließen sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten.
    Diese Nachricht wurde am 30.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.