Montag, 06. Mai 2024

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Schluss mit lukrativen Vermietungsgeschäften?
Immer mehr Bundesländer prüfen ein sogenanntes "Anti-Airbnb-Gesetz"

Leer stehende oder für kurze Zeiten vermietete Wohnungen in begehrten Lagen: Angesichts der herrschenden Wohnungsnot in den Ballungsräumen ist das vielen Landes- und Kommunalpolitikern ein Dorn im Auge. Doch Maßnahmen gegen eine Zweckentfremdung sind nicht einfach.

Eine Sendung von Petra Ensminger | 11.12.2019
Eine Reisetasche ist in der Wohnung eines Airbnb-Gastgebers auf dem Bett im Schlafzimmer abgestellt
Airbnb ist bei Reisenden überaus beliebt - doch auf dem Wohnungsmarkt fehlt dieser Wohnraum (picture alliance / Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)
Wohnungen werden immer teurer, die Preisspirale dreht sich vor allem in den Großstädten immer weiter. Politik und Mieterverbände sehen nicht zuletzt in Homesharing-Anbietern wie Airbnb ein großes Problem, durch das die Wohnungsnot noch verschärft wird. In der Branche selbst wird das natürlich bestritten. Länder und Kommunen gehen inzwischen verstärkt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Doch nicht überall greifen die Maßnahmen.
Wie groß sind die Auswirkungen der Kurzzeitvermietungen auf den Wohnungsmarkt wirklich? Führen die Vermietungen über Plattformen zu mehr Wohnraummangel? Und was können und wollen Länder und Kommunen dagegen tun?
Darüber sprachen wir mit Hörerinnen und Hörern sowie unseren Gesprächsgästen
  • Siegmund Chychla, Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, Präsidiumsmitglied Deutscher Mieterbund
  • Dr. Vera Demary, Leiterin des Kompetenzfeldes Digitalisierung, IW Köln
  • Karin Siebeck, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Vertreterin des Deutschen Städtetages
  • Göran Holst, Vorstand des Deutschen Ferienhausverbandes, Geschäftsführer der Ferienwohnungsplattform Travanto Travel Hamburg
Anmerkung der Redaktion: Um deutlich zu machen, dass es sich bei "Anti-Airbnb-Gesetz" um die griffigere und gängigere Formulierung von "Wohnraumschutzgesetz" handelt, haben wir im Titel "sogenannt" ergänzend vorangestellt.