"Das ist echt eine Katastrophe hier. Ich bin schwerbeschädigt – das ist das Letzte, was man hier mit uns macht. Ich empfinde es als Willkür, dass die Menschen aus Berlin alle hierher müssen."
Was die Pleite einer Krankenkasse bedeuten kann, erfuhren Tausende Versicherte Anfang Mai in Berlin vor einer Zweigstelle der AOK. Die Kunden der City-BKK galten branchenintern vor allem als zu alt und somit zu teuer – und so wurden sie abgewimmelt oder hingehalten, obwohl in Deutschland doch eigentlich die freie Wahl einer Krankenkasse zum Prinzip gehört. Dieser Ärger soll nun vergessen sein. Zwar haben längst noch nicht alle City-BKK-Kunden eine neue Kasse gefunden, doch soll die endgültige Schließung nicht zu einer Lücke in der Versorgung führen. Darauf zumindest haben sich der Spitzenverband der Branche und die City BKK geeinigt. Es werde beispielsweise keine Probleme beim Arzt geben, sagt Oliver Reken vom Vorstand der pleitegegangenen Krankenkasse.
"Der Patient nutzt seine bisherige Versicherungskarte der City-BKK, um sich damit zu legitimieren, um sich auszuweisen. Der Arzt behandelt ihn. Und der Versicherte hat die Möglichkeit, seine neue Krankenversichertenkarte bis zum 30.09. nachzureichen. Wir werden die Kosten ab dem 1. Juli mit der dann zuständigen Kasse verrechnen."
Von einst rund 185.000 Versicherten hat inzwischen der Großteil eine neue Krankenkasse gefunden. Doch sind es auf jeden Fall mehrere Zehntausend, die derzeit noch übrig sind. Sie warten entweder auf ihre neue Versichertenkarte oder sie sind noch gar nicht aktiv geworden. Noch bis Mitte Juli haben sie Zeit eine neue Kasse zu finden, sonst wählt der Arbeitgeber oder auch der Rentenversicherungsträger eine Kasse aus. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, empfiehlt jedoch, lieber selbst aktiv zu werden.
"Es gibt ja Unterschiede zwischen den Kassen – beispielsweise, was die Servicequalität, die Versorgungs- und auch Bonusprogramme angeht. Jeder sollte seine Wahlmöglichkeit nutzen. Wir appellieren deshalb auch an die Menschen, sich jetzt möglichst schnell eine neue Kasse zu suchen. Damit man auch einen neuen Versicherungsnachweis, eine neue Karte, hat. Denn so wird man ja ohne Probleme beim Arzt behandelt."
Die Übergangsregelung sieht vor, dass jede neu gewählte Krankenkasse die ehemaligen BKK-Mitglieder rückwirkend zum 1. Juli aufnehmen muss.
In dieser Woche gab es zudem weitere Verwirrung um die City BKK. Das Sozialgericht Berlin stellte fest, dass einst erhobene Zusatzbeiträge der Pleite-Kasse unwirksam seien, weil gegen die Hinweispflicht verstoßen wurde. Haben nun die ehemaligen Mitglieder ein Recht auf Rückzahlung? Nein, sagt BKK-Vorstand Oliver Reken, oder zumindest noch nicht.
"Interessant ist, dass wir ebenfalls vor dem Sozialgericht Berlin – allerdings vor einer anderen Kammer – bereits im März ein gegenteiliges Urteil erreicht haben. Da wurde unser Verfahren der Zusatzbeiträge als in Ordnung eingestuft. Das aktuelle Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Wir sehen es somit als Einfallurteil, ohne Auswirkungen auf die Gesamtheit."
Somit wird wohl erst nach endgültiger, juristischer Klärung feststehen, ob die ehemaligen Mitglieder Zusatzbeiträge zurückfordern können. Auch in solchen Fällen müssten allerdings die Kunden aktiv werden und die Gelder direkt bei der pleitegegangenen City BKK einfordern.
Doch das ist im Moment noch zu früh und auch eine Art Nebenschauplatz. Denn nach den Turbulenzen um die Schließung wollen die Verantwortlichen nun erst einmal eines erreichen: Eine geordnete Abwicklung der City-BKK ohne Nachteile für die Kunden.
Was die Pleite einer Krankenkasse bedeuten kann, erfuhren Tausende Versicherte Anfang Mai in Berlin vor einer Zweigstelle der AOK. Die Kunden der City-BKK galten branchenintern vor allem als zu alt und somit zu teuer – und so wurden sie abgewimmelt oder hingehalten, obwohl in Deutschland doch eigentlich die freie Wahl einer Krankenkasse zum Prinzip gehört. Dieser Ärger soll nun vergessen sein. Zwar haben längst noch nicht alle City-BKK-Kunden eine neue Kasse gefunden, doch soll die endgültige Schließung nicht zu einer Lücke in der Versorgung führen. Darauf zumindest haben sich der Spitzenverband der Branche und die City BKK geeinigt. Es werde beispielsweise keine Probleme beim Arzt geben, sagt Oliver Reken vom Vorstand der pleitegegangenen Krankenkasse.
"Der Patient nutzt seine bisherige Versicherungskarte der City-BKK, um sich damit zu legitimieren, um sich auszuweisen. Der Arzt behandelt ihn. Und der Versicherte hat die Möglichkeit, seine neue Krankenversichertenkarte bis zum 30.09. nachzureichen. Wir werden die Kosten ab dem 1. Juli mit der dann zuständigen Kasse verrechnen."
Von einst rund 185.000 Versicherten hat inzwischen der Großteil eine neue Krankenkasse gefunden. Doch sind es auf jeden Fall mehrere Zehntausend, die derzeit noch übrig sind. Sie warten entweder auf ihre neue Versichertenkarte oder sie sind noch gar nicht aktiv geworden. Noch bis Mitte Juli haben sie Zeit eine neue Kasse zu finden, sonst wählt der Arbeitgeber oder auch der Rentenversicherungsträger eine Kasse aus. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, empfiehlt jedoch, lieber selbst aktiv zu werden.
"Es gibt ja Unterschiede zwischen den Kassen – beispielsweise, was die Servicequalität, die Versorgungs- und auch Bonusprogramme angeht. Jeder sollte seine Wahlmöglichkeit nutzen. Wir appellieren deshalb auch an die Menschen, sich jetzt möglichst schnell eine neue Kasse zu suchen. Damit man auch einen neuen Versicherungsnachweis, eine neue Karte, hat. Denn so wird man ja ohne Probleme beim Arzt behandelt."
Die Übergangsregelung sieht vor, dass jede neu gewählte Krankenkasse die ehemaligen BKK-Mitglieder rückwirkend zum 1. Juli aufnehmen muss.
In dieser Woche gab es zudem weitere Verwirrung um die City BKK. Das Sozialgericht Berlin stellte fest, dass einst erhobene Zusatzbeiträge der Pleite-Kasse unwirksam seien, weil gegen die Hinweispflicht verstoßen wurde. Haben nun die ehemaligen Mitglieder ein Recht auf Rückzahlung? Nein, sagt BKK-Vorstand Oliver Reken, oder zumindest noch nicht.
"Interessant ist, dass wir ebenfalls vor dem Sozialgericht Berlin – allerdings vor einer anderen Kammer – bereits im März ein gegenteiliges Urteil erreicht haben. Da wurde unser Verfahren der Zusatzbeiträge als in Ordnung eingestuft. Das aktuelle Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Wir sehen es somit als Einfallurteil, ohne Auswirkungen auf die Gesamtheit."
Somit wird wohl erst nach endgültiger, juristischer Klärung feststehen, ob die ehemaligen Mitglieder Zusatzbeiträge zurückfordern können. Auch in solchen Fällen müssten allerdings die Kunden aktiv werden und die Gelder direkt bei der pleitegegangenen City BKK einfordern.
Doch das ist im Moment noch zu früh und auch eine Art Nebenschauplatz. Denn nach den Turbulenzen um die Schließung wollen die Verantwortlichen nun erst einmal eines erreichen: Eine geordnete Abwicklung der City-BKK ohne Nachteile für die Kunden.