Untersuchungsausschuss
Scholz verteidigt Ausübung der Richtlinienkompetenz beim Atomausstieg

Bundeskanzler Scholz, SPD, hat im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Atomausstieg sein Vorgehen im Herbst 2022 verteidigt.

    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nimmt an einem Tisch Platz; in seinen Händen hält er einen Aktenordner.
    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nimmt als Zeuge an der Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Atomausstieg teil. (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Er habe damals von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht, nachdem in der Regierung keine Einigung zustande gekommen sei. Er sei in Gesprächen unter anderem mit Kraftwerksbetreibern zur Einsicht gelangt, dass ein Streckbetrieb sinnvoll sei. Zuvor hatte Wirtschaftsminister Habeck, Grüne, versichert, dass es dabei keine ideologisch getriebene Vorfestlegung gegeben habe.
    Auf Antrag der Unionsfraktion untersucht der Ausschuss, ob ein Weiterbetrieb der Atomkraftwerke ergebnisoffen geprüft wurde oder nicht. Regulär hätten die letzten drei Meiler Ende 2022 vom Netz gehen sollen. Nach Russlands Angriff auf die Ukraine wurde der Atomausstieg auf Mitte April 2023 verschoben.
    Diese Nachricht wurde am 17.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.