
Das Oberverwaltungsgericht Berlin lehnte Schröders Berufungsklage ab und gab der ersten Instanz Recht. Der Staat bezahle zwar in jahrzehntelanger Praxis den früheren Kanzlern nach ihrer Amtszeit Büro und Mitarbeiter zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben - aber nur weil es diese Praxis gebe, bestehe noch kein Rechtsanspruch darauf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.