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Schülergerichte
Wenn Jugendliche zu Richtern werden

Ladendiebstähle, Beleidigungen, Besitz leichter Drogen – die meisten Straftaten von jungen Menschen liegen im minderschweren Bereich. In einigen Bundesländern werden sie deswegen vor ein Schülergericht gestellt. Das ruft Kritik hervor.

Von Timo Stukenberg |
Zwei Schüler und eine Schülerin eines Schüler-Gerichtes in Passau, Bayern, lesen eine Strafakte am 07.05.2018
Die Mitglieder der Schülergerichte, wie hier in Bayern, sollen sich ein eigenes Bild von den Tatumständen machen (dpa/Armin Weigel)
Ein länglicher Raum im zweiten Stock der Arbeiterwohlfahrt in Chemnitz. Hier ist das Büro von Anja Hentschel. Aktenschränke, zwei Schreibtische und ein Besprechungstisch. Die Sozialpädagogin zeigt auf eine kleine Skulptur auf einem der Schränke.
"Das ist praktisch eine Tonplastik, die ein Jugendlicher als Sanktion erarbeiten sollte. Da ging es, glaube ich, um Diebstahl, und der hat erzählt, dass er sich gerne in der Schul-AG mit Ton und mit Töpfersachen beschäftigt und hat in dieser AG dann dieses Ergebnis geliefert. Also das soll, denke ich, eine Hand sein, und Geld rinnt durch diese Hand."
Die Tonplastik ist das Ergebnis eines Schülergerichts. Diese Schülergerichte, auch Schülergremien genannt, gibt es in einigen Bundesländern. Mehrere Hundert minderschwere Fälle werden pro Jahr so unter Jugendlichen ausgehandelt: von Bedrohung und Beleidigung über Ladendiebstahl bis hin zu Drogendelikten. In Chemnitz finden sie im Büro von Anja Hentschel statt.
Schülerrichter sollen sich eigenes Bild machen
Eine der Chemnitzer Schülerrichterinnen ist Livia Leidholdt. Die 19-Jährige hat in diesem Jahr Abitur gemacht und engagiert sich seit rund zwei Jahren ehrenamtlich als Schülerrichterin:
"Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ging es um Betäubungsmittel, also um Drogen. Und diejenige hatte über einen Boxer geschrieben, dessen Karriere durch Drogenmissbrauch den Bach runterging, und der damit gemerkt hat, was wirklich die Folgen von einer bestimmten Droge sind, die er genommen hat, oder die er besessen hat."
Seit 2010 gibt es das Schülergericht in Chemnitz. Werden die Täterinnen und Täter erwischt und angezeigt, landen die Fälle bei ausreichendem Tatverdacht auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft. Von dort werden sie unter Umständen weiter vermittelt an Anja Hentschel und jeweils drei Schülerrichterinnen und -richter.
Die drei Jugendlichen sollen sich ein eigenes Bild von den Tatumständen machen. Dafür bekommen sie vorab die Akte der Staatsanwaltschaft. Letztlich gehe es darum, die Täterin oder den Täter besser zu verstehen und sie im Gespräch zum Nachdenken über ihr Verhalten anzuregen, sagt Livia Leidholdt:
"Wir wissen, was im Groben da steht, deswegen fragen wir auch danach, aber nicht: 'Sag uns, was in der Akte steht', sondern 'Sag uns, wie du das empfunden hast! Wie denkst du jetzt darüber?' Oder wir fragen nochmal ein paar Sachen nach, damit wir alle Informationen am Ende vom Täter selber erfahren."
Sanktionen statt Strafen
Am Ende des Treffens vereinbaren das Schülergericht und der Täter oder die Täterin eine Sanktion. Das kann ein Aufsatz sein, eine Fotocollage, eine Holzarbeit oder eben eine Figur aus Ton, wie sie auf dem Regal im unscheinbar wirkenden Schülergerichtsbüro steht. Hält der Täter sich nicht an die vereinbarte Sanktion, geht das Verfahren wieder zurück an die Staatsanwaltschaft.
Klaus Schlarb war selbst einmal Richter und ist heute als Jugendstaatsanwalt am Amtsgericht Chemnitz für die Schülergerichte verantwortlich. Gerade bei Jugendlichen hätte dieses Format einen Vorteil gegenüber den Mitteln der Strafverfolgungsbehörden:
"Dass, wenn man auf gleicher Ebene ist, altersmäßig und auch erfahrungsmäßig, der Delinquent vielleicht eher irgendwelche Erziehungsmaßregeln annimmt, als wenn sie ihm von oben herunter diktiert werden und er dies als lästige Autorität empfindet."
Doch nicht für jede Täterin und jeden Täter ist ein Schülergericht geeignet, sagt Staatsanwalt Schlarb. Die Jugendlichen müssen ihre Tat eingestanden haben. Sie müssen ausreichend Deutsch sprechen, und sie oder ihre Eltern müssen der Maßnahme zustimmen:
"Vor allem müssen es Ersttäter sein. Also einen harten Jungen, den wir schon zehn, fünfzehn Mal hatten, der wird sich durch Schülerrichter nicht beeindrucken lassen."
Kritiker sehen "unverhältnismäßigen Aufwand"
Nur noch sechs Fälle hat das Chemnitzer Schülergericht im vergangenen Jahr verhandelt. Bei dessen Einführung waren es noch 20. Das liege auch an den unterschiedlichen Lebensrealitäten der Jugendlichen, sagt Schlarb:
"Die Gruppe, aus der die Schülerrichter kommen und die Gruppe, aus der die entsprechenden Delinquenten kommen, sollten sich nicht allzu sehr unterscheiden."
Denn wenn Schülerrichter und Täter aus vollkommen unterschiedlichen Milieus stammten, könne schwerlich ein Gespräch auf Augenhöhe stattfinden, meinen auch Kritikerinnen wie Theresia Höynck.
Die Professorin für Recht der Kindheit und der Jugend an der Universität Kassel und Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen sieht in den Schülergerichten einen unverhältnismäßigen Aufwand:
"Ist das nicht ein bisschen drüber für irgendwas, wo schon das Erwischtwerden gewesen ist, die Vernehmung gewesen ist und für die allermeisten das schon reicht, um nicht weiter straffällig zu werden?"
Stattdessen könnten viele Verfahren eingestellt werden, sagt Höynck. Denn sonst bestehe eine reale Gefahr, dass gestraft werde, wo es eigentlich nicht nötig ist.
"Die Situation als solche erzeugt ja auch so eine Dynamik, sich was besonders Tolles auszudenken. Und zum Beispiel nicht zu sagen: Naja, mal ehrlich, der hat den Schaden wieder gut gemacht, die haben das zu Hause alles besprochen, eigentlich kann es jetzt auch damit gut sein."
Langfristiger Nutzen erwünscht
Ob das Verfahren dazu führt, dass Täterinnen und Täter nicht wieder rückfällig werden, ist nicht bekannt. Eindeutige Forschungsergebnisse zu bestehenden Schülergerichten gibt es bislang nicht. Und auch in Chemnitz wird nicht dokumentiert, wie es mit den sanktionierten Jugendlichen weitergeht.
Für die Staatsanwaltschaften und Gerichte könnten die Schülergerichte jedoch einen langfristigen Nutzen haben, der nichts mehr mit dem einzelnen Fall zu tun hat. Verhältnismäßig viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wie Klaus Schlarb gehen bald in Rente:
"Und es wäre zu wünschen, dass der ein oder andere Schülerrichter dann irgendwann mal mein Nachfolger oder Nachnachfolger wird. Da hätte ich nichts dagegen."