
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er gab damit der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt. Die bisherige Frist von bis zu drei Jahren hält der BGH als Leitlinie für angemessen. Das müsse aber im Einzelfall abgewogen werden.
Das Oberlandesgericht muss nun neu über die Klage eines Mannes entscheiden, der drei Forderungen über insgesamt etwa 740 Euro trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach zehn bis 22 Monaten beglich.
Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
