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Europäischer Gerichtshof
Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die einen Kredite haben wollen. Demnach ist es Banken und Geldverleihern untersagt, bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit ausschließlich auf den sogenannten Schufa-Score zu setzen. Dieser Wert wird in einem automatisierten Daten-Erhebungsprozess erstellt. Dies widerspricht der Europäischen Datenschutzverordnung, weil für Betroffene damit weitreichende Konsequenzen verbunden sind.

    Symbolbild SchufaAuskunft: Schufa-Logo vor einem Schreibtisch mit Tablet, Taschenrechner und Kontoauszügen
    Informationen über Insolvenzen wird die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, künftig nur noch sechs Monate lang speichern. (IMAGO / U. J. Alexander / IMAGO)
    Ein Maschine solle nicht über einen Menschen entscheiden, erklärten die Luxemburger Richter. Zudem verfügte der Gerichtshof, dass die Schufa Informationen über Privatinsolvenzen nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister. Der deutsche Gesetzgeber hat dafür eine sechsmonatige Frist vorgesehen.
    Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.