
Eine Maschine solle nicht über einen Menschen entscheiden, erklärten die Luxemburger Richter. Zudem verfügte der Gerichtshof, dass die Schufa Informationen über Privatinsolvenzen nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister. Der deutsche Gesetzgeber hat dafür eine sechsmonatige Frist vorgesehen.
Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist eine Klage eines Deutschen, dem ein Kredit verwehrt wurde. Er hatte die Schufa aufgefordert, den Eintrag über ihn zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren.
Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.