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Europäischer Gerichtshof
Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die einen Kredit haben wollen.

    Ein Formular zur Übermittlung von Daten an die Schufa
    Informationen über Insolvenzen wird die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, künftig nur noch sechs Monate lang speichern. (imago images/Rüdiger Wölk)
    Demnach ist es Banken und Geldverleihern untersagt, bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit ausschließlich auf den sogenannten Schufa-Score zu setzen. Dieser Wert wird in einem automatisierten Daten-Erhebungsprozess erstellt. Dies widerspricht der Europäischen Datenschutzverordnung, weil für Betroffene damit weitreichende Konsequenzen verbunden sind. Eine Maschine solle nicht über einen Menschen entscheiden, erklärten die Luxemburger Richter. Zudem verfügte der Gerichtshof, dass die Schufa Informationen über Privatinsolvenzen nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister. Der deutsche Gesetzgeber hat dafür eine sechsmonatige Frist vorgesehen.
    Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist eine Klage eines Deutschen, dem ein Kredit verwehrt wurde. Er hatte die Schufa aufgefordert, den Eintrag über ihn zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren.
    Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.