Bayern
Schule muss Kruzifix auf Wunsch von Schülern abhängen - Klage zweier Frauen erfolgreich

Ein Gymnasium muss ein christliches Kreuz im Eingangsbereich auf Wunsch von Schülern abhängen.

    Ein Mannnimmt ein Kruzifix von der Wand.
    Das Kruzifix im Eingangsbereich eines bayerischen Gymnasiums muss abgehängt werden. (Pexels / Ivan Samkov)
    Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München und kassierte damit ein Urteil der Vorinstanz. Zwei junge Frauen, die sich als religionsfrei bekennen und humanistischen Grundsätzen folgen, waren gerichtlich gegen das Kruzifix an ihrem früheren Gymnasium in Wolznach vorgegangen. Die damalige Weigerung der staatlichen Schule, das Kreuz zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war demnach rechtswidrig. Die Glaubensfreiheit der Schülerinnen sei verletzt worden, teilten die Richter mit. Das Kruzifix sei an einer sehr exponierten Stelle angebracht. Die Klägerinnen seien wegen der Schulpflicht "zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert" gewesen.
    Es ging um ein anderthalb Meter hohes und einen halben Meter breites Holzkreuz mit der Figur des gekreuzigten Christus, das an einem Stützpfeiler neben der Haupttreppe hing. Der Rechtsstreit dauerte seit mehreren Jahren an. Die Revision wurde nach Gerichtsangaben nicht zugelassen,dagegen kann jedoch binnen einer Woche Beschwerde eingelegt werden. [BayVGH, Az. 7 BV 21.336].
    Diese Nachricht wurde am 09.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.