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Schulkantinen
Im Visier der Lebensmittelüberwachung

Die staatlichen Lebensmittelkontrolleure haben in diesem Jahr verstärkt die Essenausgaben von Schulen auf Hygienemängel überprüft. Die Ergebnisse hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gerade in Berlin vorgestellt. Probleme fanden sie vor allem bei der Essenstemperatur.

Von Philip Banse | 26.11.2014
    Schüler eines Gymnasiums in Baden-Württemberg beim Mittagessen - ein Studie bemängelt das Schulessen in Deutschland.
    Schüler eines Gymnasiums in Baden-Württemberg beim Mittagessen - ein Studie bemängelt das Schulessen in Deutschland. (dpa / picture-alliance / Franziska Kraufmann)
    So lala, wenn man sich die heute vorgestellten Ergebnisse ansieht. 2013 wurden in Deutschland 1700 Kitas, Pflegeeinrichtungen und Essensausgaben in Schulen überprüft. Hier kommt es vor allem darauf an, dass das Essen die ganze Zeit mindestens 65 Grad heiß ist, sagt Helmut Tschiersky, Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. 65 Grad – von der Anlieferung bis zum Teller des Kindes. Das konnten nicht alle der 1700 überprüften Essensausgaben sicherstellen:
    "Es wurde dabei festgestellt, dass in etwa 13 Prozent der Fälle die Temperatur nicht eingehalten wurde, die nötig ist, um das Essen auszugeben, das sind 65 Grad; das in einigen Fällen auch die Sachkenntnis nicht vorhanden war, die notwendig ist und dass in einigen Fällen auch die technische Ausstattung auch nicht den Anforderungen entsprochen hat."
    Von einem Hygieneproblem in Essensausgaben von Schulen und Kitas könne zwar keine Rede sein, sagt Deutschlands oberster Lebensmittelwächter, aber: "13 Prozent sind natürlich 13 Prozent zu viel. Das Thema Essensausgabe in Schulen etwa sollte Chefsache werden der jeweiligen Einrichtung. Daran muss man arbeiten, dass diese 13 Prozent verschwinden und dass auch die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort an den Essensausgaben tätig sind, rund ist, also vollständig."
    Foodwatch fordert Veröffentlichung der Ergebnisse
    Die Verbraucherschützer der Nicht-Regierungsorganisation Foodwatch fordern darüber hinaus: Die Ergebnisse dieser amtlichen Lebensmittel-Kontrollen müssten veröffentlicht werden - und zwar alle, für jede Schule, für jede Kita, für jeden Anbieter. Nur so würden Schulleiter und Eltern nicht im Dunkeln tappen und könnten wirksam Einfluss auf die Verpflegung ihrer Kinder nehmen. Einige Kommunen veröffentlichen einzelne Kontrollergebnisse. Aber Ernährungs-Minister Christian Schmidt müsse endlich die gesetzliche Grundlage schaffen, dass die Bundesländer alle amtlichen Hygienekontrollergebnisse veröffentlichen müssen, fordert Foodwatch. Dann würde jeder jetzt etwa nachlesen können, welche Lebensmittelunternehmen ihre Kühl-LKW nicht im Griff haben. 1400 Kühlwagen wurden überprüft:
    "Da hat sich gezeigt, dass etwa 29 Prozent der Fahrzeuge beanstandet werden mussten aus ganz unterschiedlichen Gründen - beispielsweise, weil jeder achte Fahrer nicht wusste, welche Temperatur er in seinem Kühlcontainer einzuhalten hatte. Das finde ich sehr erstaunlich."
    Knapp ein Drittel der überprüften Kühl-LKW hatten also Mängel. Welche Sanktionen in diesen Fällen verhängt wurden kann Maria Dayen nicht sagen. Sie arbeitet im Verbraucherschutzministerium Mecklenburg-Vorpommern und koordiniert die Lebensmittelkontrollen in den Bundesländern. Sie kann nur sagen, wie eine solche Kontrolle ablaufen soll:
    "Sie sind als Kontrolleur vor Ort, sie stellen fest bei einer Temperaturabweichung ist das ja relativ einfach und sie sehen, der hat entweder keine Kenntnis oder hat dieses nicht eingehalten. Dann ordnen sie an und das sofort mündlich: Dieser Mangel ist abzustellen ad 1, der Fahrer ist zu schulen ad 2, sie haben mir vorzulegen, wie sie dieses abstellen wollen und dann gucke ich mir an, ob das so in Ordnung ist die Maßnahmen, die er getroffen hat, dann mache ich nach einer Zeit eine Nachkontrolle und schaue, ob das so eingehalten worden ist."
    Krebserregende Stoffe in Luftballons
    Die staatlichen Kontrolleure überprüfen auch Bedarfsgegenstände – wie Luftballons. Im vergangenen Jahr fiel auf, dass viele Luftballons den Grenzwert für Nitrosamine überschritten, potenziell krebserregende Stoffe. Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
    "Von 49 Proben, die untersucht wurden, haben immerhin 15 diesen Grenzwert überschritten. Es gibt also einen guten Grund zu sagen, die Firmen müssen darauf achten, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Verbraucher wiederum hat aber die Möglichkeit, durch eine ganz einfache Maßnahme das Risiko zu mindern, indem er Ballonpumpen benutzt. Und darauf wird auch immer wieder hingewiesen."
    Maria Dayen vom Verbrauchschutzministerium Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass die beanstandeten Luftballons aus dem Handel genommen wurden. Überprüfen lässt sich das aber wahrscheinlich nicht, weil viele Daten ja nicht veröffentlicht werden.