
In Nordrhein-Westfalen sind dafür zwischen 300 und 1.000 Euro Bußgeld angesetzt. Laut der Bezirksregierung Düsseldorf droht das Bußgeld jedem sorgeberechtigten Elternteil für jedes einzelne schulpflichtige Kind der Familie. Wiederholungsfälle würden bei der Bemessung besonders schwer gewichtet, sagte Sprecherin der Bezirksregierung Münster. In Niedersachsen beginnt bereits am Montag das neue Schuljahr - wer nicht rechtzeitig aus den Ferien zurück ist, riskiert laut Kultusministerium ein Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro. In Bremen - ebenfalls am Ende der Sommerferien angekommen - drohen laut Bildungsressort Bußgelder zwischen 35 und 250 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro. Rheinland-Pfalz hat für fortgesetzte Verstöße gegen die Schulpflicht bis zu 1.500 Euro Bußgeld angesetzt, wobei das Innenministerium des Landes klarstellt, dass der Maximalsatz für Fälle besonders hartnäckiger Schulverweigerer genutzt wird.
Die Bußgelder schrecken viele Eltern jedoch nicht ab. In Deutschlands einwohnerstärkstem Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr von den Bezirksregierungen rund 2.000 Verfahren im Zusammenhang mit eigenmächtig verlängerte Ferien eingeleitet.
Diese Nachricht wurde am 04.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.