Archiv

Schumacher
"Normale Geschwindigkeit eines erfahrenen Skifahrers"

Zum ersten Mal haben sich die Ermittler zum Unfallhergang geäußert. Sie haben seit dem 29. Dezember Angehörige befragt, Zeugen gehört und den Unfall rekonstruiert.

Von Ursula Welter |
    Michael Schumacher
    Michael Schumacher (dpa / pa / Valdrin Xhemaj)
    “Die Geschwindigkeit ist für uns nicht von herausragender Bedeutung“. Staatsanwalt Patrick Quinzy war in jeder Hinsicht um Versachlichung der Berichterstattung bemüht. So sprach er von einer gewissen Konfusion, die nach Äußerungen der Ärzte über die Schwere des Aufpralls entstanden sei und bat die große Schar der Journalisten auch, Spekulationen einzustellen und sich an die veröffentlichten Fakten zu halten.
    Michael Schumacher sei am 29. Dezember zunächst auf der roten Piste unterwegs gewesen, habe dann den abgesteckten Bereich verlassen und sich etwa drei bis sieben Meter außerhalb des regulären Bereichs bewegt, mit kurzen Schwüngen im Pulverschnee. Er verlor das Gleichgewicht, schildert Staatsanwalt Quinzy, stürzte nach vorne, der Fels, auf den sein Kopf schlug, befindet sich etwa 8 Meter abseits der Piste. Der an den Ermittlungen beteiligte Gendarm, Stéphane Bozon unterstrich: “Schumacher war mit der normalen Geschwindigkeit eines erfahrenen Skifahrer unterwegs“.
    Auf die auch aus versicherungstechnischen Gründen wichtige Frage nach dem Material, sagte Bozon: Die Ski haben den Unfall nicht verursacht. “Sie waren in gutem Zustand, nahezu neu.“ Der Helm wiederum, den Schumacher trug, und der beim Aufprall zersprungen sei, werde in einem Spezialinstitut von Chamonix untersucht. Dort seien die besten nur denkbaren Experten am Werk, unterstrich der Staatsanwalt. In den nächsten Tagen erhoffe er von dort Antwort. Die Pisten im Gebiet von Méribel seien regelgerecht gekennzeichnet, die französischen Normen respektiert worden.
    Auf die Frage, ob Schumacher unvorsichtig gewesen sei, einige Meter abseits der Piste in steinigem Gelände zu fahren, wollte Patrick Quinzy nicht antworten. Die Ermittler betonten noch einmal, dass die Berichterstattung sich auf die öffentlich gemachten Fakten beschränken solle. Auch auf die Privatsphäre der Familie wurde erneut hingewiesen.
    Nicht gemeldet hat sich bis heute bei der Staatsanwaltschaft in Albertville jener vermeintliche Zeuge, der dem Nachrichtenmagazin der “Spiegel“ von eigenen Filmaufnahmen des Unfallhergangs berichtet haben will. Er sei in dieser Angelegenheit mehr als skeptisch, betonte der Chefermittler Patrick Quinzy.