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Schutz der Seevögel

Ein unabhängiger Gutachter soll nun Klarheit bringen, ob die Standorte innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden müssen oder nicht. Als Grundlage sollen die bereits vorhandenen Studien dienen, der Gutachter soll die Expertisen vergleichen und neu bewerten. Auf diese Vorgehensweise einigten sich Vogelforscher, Investoren, das Landesamt für Ökologie sowie Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Außerdem will das Ministerium sofort Kontakt mit der EU-Kommission aufnehmen, um die Kriterien für die Ausweisung von Vogeschutzgebieten innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone abzuklären. Damit sind Überlegungen vom Tisch, ein drittes Gutachten in Auftrag zu geben - Ergebnisse hätte es vermutlich erst in einigen Jahren gegeben, die Planungen für die beiden Pilotprojekte vor der niedersächsichen Küste wären weit hinter den Zeitplan zurückgefallen. Deshalb zeigte sich Investor Helmut Brümmer von der Firma Enova zufrieden mit dem Gespräch in Hannover:

Von Andreas Barnickel | 28.07.2004
    Wir haben von dem Umweltminister gehört, daß die Windenergie in der Zwölf-Meilen-Zone von der Landesregierung nachwievor gewünscht ist und auch gefordert ist - und auch gefördert wird. Und wir liefern entsprechende Unterlagen dazu, damit die Landesregierung entsprechende Entscheidungen treffen kann.

    Die Firma Enova aus dem Landkreis Leer will den Windpark Riffgatt etwa 15 Kilometer nordwestlich von Borkum bauen, zunächst mit 44 Anlagen. Auch wenn die Frage bisher ungeklärt ist, ob das Gebiet als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden soll - Niedersachens Umweltminister Sander kündigte an, das Land wolle die Anlagen in jedem Fall genehmigen. In einem
    Vogelschutzgebiet dürfte der dort erzeugte Strom nach dem Gesetz für erneuerbare Energien aber nicht mehr zu einem hohen Preis abgenommen werden. In diesem Fall könnten die Windparks unrentabel werden. Daran will Helmut Brümmer von der Firma Enova derzeit aber noch nicht denken:

    Es ist ja eine Vergütung nach dem erneuerbaren Energiegesetz, daß heißt, es sind vorgeschriebene Vergütungssätze, für den Offshore-Bereich und auch den Onshore-Bereichm wenn ein Windpark in einem Schutzgebiet genehmigt wird - so etwas gibt es - kann der gebaut werden, würde dann aber wahrscheinlich keine EG-Vergütung nach Offshore-Sätzen erhalten, sondern eine andere Vergütung. Was das für unseren Standort ausmacht, weiß ich nicht, die Frage stellt sich für uns auch nicht, weil wir davon ausgehen, dass dort kein Schutzgebiet ausgewiesen wird.

    Niedersachsens Umweltminister Sander sagte, die naturschutzfachlichen Fragen müßten zügig geklärt werden, um den Investoren Planungssicherheit zu geben. Enova-Geschäftsführer Brümmer rechnet damit , daß der vorgesehene Zeitplan für den Off-Shore-Windpark "Riffgatt" eingehalten werden kann:

    Fahrplanmäßig geht es so weiter bei uns, daß wir in Kürze das Raumordnungsverfahren einleiten werden, bzw. die Bezirksregierung als Verfahrensträger, und die Landersregierung gerne auch bis Mitte Oktober geklärt haben möchte diese Festlegung der Schutzgebiete.

    Und bis gebaut wird, könne es noch bis zum Jahr 2007 dauern, so Brümmer. Kritik kommt weiterhin von den ostfriesischen Inselgemeinden - es sei nicht nachvollziehbar, warum das Land Niedersachsen an den Standorten "Nordergründe" und "Borkum-Riffgatt" festhalten woll, so Borkums Bürgermeister Holger Kohls. Erprobungs-Windparks in Küstenähe seien unnötig
    geworden, da das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie in Hamburg bereits außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone Windparks genehmigt habe.