Gesellschaft
Schutz queerer Menschen: Beauftragter fordert Grundgesetzänderung

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann, dringt auf eine Grundgesetz-Änderung zum besseren Schutz queerer Menschen in Deutschland.

    Sven Lehmann gestikuliert.
    Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne) (picture alliance / photothek / Kira Hofmann)
    Anlässlich des 30. Jahrestags der Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität in Deutschland warb der Grünen-Politiker dafür, diese Gruppe noch stärker als bislang zu schützen. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete zwar die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube. Was aber bislang fehle, sei das Merkmal der sexuellen Identität. Auch angesichts zunehmender Angriffe durch Rechtsextreme und religiöse Fundamentalisten brauche es einen besseren verfassungsrechtlichen Schutz, so Lehmann. 
    Vor 30 Jahren, am 11. Juni 1994, wurde Artikel 175 des Strafgesetzbuches aufgehoben. Der 1871 eingeführte Paragraf hatte die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Männern jahrzehntelang unter Strafe gestellt.
    Diese Nachricht wurde am 11.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.