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Schutz vor Naturgefahren

Fast drei Viertel aller deutschen Haushalte sind gegen die Folgen von Naturkatastrophen nicht versichert - obwohl es geht. Und zwar mit einer Elementarschadenversicherung.

Von Philip Banse |
    Wer sich gegen Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Hochwasser, Schneedruck versichern will, sucht eine Elementarschadenversicherung. Diese gibt es nur als Zusatzversicherung zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Generell seien solche Elementarschadenversicherungen für jeden Hausbesitzer zu empfehlen, sagt Theodor Pischke von der Stiftung Warentest:

    "Das muss gar nicht so teuer sein. Wir haben gute Angebote gefunden ab 230 Euro schon im Jahr. Da ist dann ein Selbstbehalt dabei, dieser Selbstbehalt variiert zwischen 500 und 2000 Euro jeden Schadensfall. Das ist Geld, was man als Hausbesitzer auf jeden Fall anlegen sollte."

    Doch 230 - 400 Euro im Jahr, dieser Preis gilt längst nicht für alle Standorte. Die Versicherer haben Deutschland in 4 Risikoklassen aufgeteilt. In den Klassen 1 und 2 kommen solche Naturkatastrophen nur sehr selten vor, hier sind Elementarschadenversicherungen schon ab 50 Euro im Jahr zu bekommen, sagt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Ganz anders ist die Lage, wenn das Haus in der Risikozone 3 oder 4 steht, sagt Theodor Pischke von der Stiftung Warentest:

    "In der dritten Klasse, das heißt einmal in zehn bis 50 Jahren kommt es zu Hochwasser, ist es schon schwierig, einen günstigen Versicherungsschutz zu bekommen, da gibt es erhebliche Aufpreise, nach unseren Erfahrungen. Und die Klasse 4 – es gibt einmal in zehn Jahren ein Hochwasser – da ist es so gut wie unmöglich, Versicherungsschutz zu bekommen. Da stehen aber oft halt die Häuser, die den Versicherungsschutz bräuchten."

    Häuser, die nicht versicherbar sind? Das bestreitet die Versicherungswirtschaft. Etwa 1,5 Prozent der deutschen Wohnhäuser seien lediglich schwieriger gegen Hochwasser, Starkregen und Schneedruck zu versichern, sagt der Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Christian Lübke:

    "Es ist richtig, bei 1,5 Prozent wird es schwieriger. Die sind aber nicht nichtversicherbar, sie sind versicherbar. Allerdings ist hier der Hausbesitzer gefragt, nicht nur einen Versicherer zu kontaktieren, sondern drei oder vier, um zu sehen, wer dieses erhöhte Risiko übernimmt."

    Wer keinen Versicherungsvertrag bekommt, hat Pech gehabt, sagt Theodor Pischke von der Stiftung Warentest. Hausbesitzer ohne Elementarschadenversicherung können nur versuchen, die Schäden zu begrenzen. Etwa sollten Öltanks gut verankert werden, da Öl bei Hochwasser etwa oft enorme Schäden anrichtet. Auch wer einen Versicherungsvertrag bekommt, muss mitunter sein Haus technisch nachrüsten. Viele Elementarschadenversicherungen verlangen etwa den Einbau einer Rückstauklappe. Diese Klappe verhindert, dass bei Starkregen oder Hochwasser, Wasser aus der Kanalisation zurück ins Haus gedrückt wird. Auch wenn sich ein Unwetter ankündigt, sollten auch versicherte Hausbesitzer versuchen, die Schäden zu minimieren: Elektrische Geräte ausschalten, Fenster, Türen, Abflüsse so gut es geht abdichten. Keinesfalls müssen sich Hauseigentümer aber in Lebensgefahr begeben, um etwa die Waschmaschine zu retten. Vielmehr gilt: Selbst wenn Versicherte grob fahrlässig handeln, kann die Versicherung nicht mehr einfach sagen: Wir zahlen nicht. Das neue Versicherungsvertragsgesetz schreibt fest: Es muss ermittelt werden, wie große die Mitschuld des Versicherten am Schaden ist. Dann bekommt der Versicherte eventuell weniger Geld, aber er geht selbst bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr leer aus, sagt Theodor Pischke von der Stiftung Warentest:

    "Aber im Streitfall werden letztlich Gerichte entscheiden und dann ist der Kunde, der wirklich Vorkehrungen getroffen hat, steht dann sicher besser da, als der, der Versicherungskunde, der halt so fahrlässig gewesen ist, dass er nicht einmal die Minimalvorkehrungen getroffen hat."

    Auch wenn der Schaden da ist, sollte verhindert werden, dass er größer wird. Offene Dächer etwa sollten so gut es geht mit Plane bedeckt werden. Aber als aller erstes muss natürlich sofort der Versicherer informiert werden.