
Nach Angaben von Innenkommissar Brunner können Ukrainerinnen und Ukrainer damit bis März 2027 ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten. Er verwies auf den andauernden Krieg und die - wie er sagte - volatile Situation in der Ukraine. Die EU-Mitgliedstaaten stimmen nächste Woche über den Vorschlag ab.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen solchen Schutzstatus ermöglicht. Ukrainer können mit ihrem Aufenthaltstitel einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert.
Für die Zeit nach März 2027 schlägt die EU-Kommission vor, geflüchteten Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.
Diese Nachricht wurde am 04.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.