
Nach Angaben von Innenkommissar Brunner können Ukrainerinnen und Ukrainer damit bis März 2027 ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten. Er verwies auf den andauernden Krieg. Die EU-Mitgliedstaaten stimmen nächste Woche über den Vorschlag ab.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen solchen Schutzstatus ermöglicht. Ukrainer müssen in der EU kein Asylverfahren durchlaufen und haben Zugang zum Arbeitsmarkt und Sozialleistungen.
Diese Nachricht wurde am 04.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.