
Das Parlament beschloss mit großer Mehrheit eine Änderung der Stimmrechtsregelung. Die Möglichkeit zur Übertragung an eine Kollegin oder an einen Kollegen soll in den drei Monaten vor und in den sechs Monaten nach der Geburt gelten. Für Väter gilt die neue Regelung nicht. Die deutsche SPD-Abgeordnete Burkhardt erklärte, während sie sich im vergangenen Jahr um ihr Neugeborenes gekümmert habe, sei ihre Stimme als Parlamentarierin verloren gegangen. Das sei undemokratisch.
Parlamentspräsidentin Metsola sprach von einem klaren Signal an Frauen, die sich in Europa zur Wahl stellen wollen. Der Rat der EU-Länder muss noch zustimmen, anschließend müssen alle Mitgliedsländer die Reform ratifizieren.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
