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Strafrecht
Schwangerschaftsabbrüche: Bundesregierung kündigt "intensive Auswertung" von Expertenbericht an

Nach den vorgestellten Empfehlungen einer Expertenkommission zur Legalisierung von frühen Abtreibungen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf.

    Claudia Wiesemann (l-r), Medizinethikerin, Friederike Wapler, Rechtswissenschaftlerin, Frauke Brosius-Gersdorf und Juristin Liane Wörner stellen den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vor.
    Der Abschlussbericht zur reproduktiven Selbstbestimmung wurde in Berlin vorgestellt. (Britta Pedersen/dpa)
    Gesundheitsminister Lauterbach erklärte, man werde einen geordneten Prozess vorschlagen, wie man mit den Ergebnissen der Kommission umgehe. Auch Justizminister Buschmann kündigte eine intensive Auswertung an.
    Der Bundesverband Pro Familia begrüßte die Empfehlung der Expertenkomission, Abtreibungen in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft vollständig straffrei zu stellen. Die Vizevorsitzende Schlitt sagte im Deutschlandfunk, derzeit würden Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert. Die Deutsche Bischofskonferenz warnte hingegen vor einer Liberalisierung. Die geltende Rechtslage schütze sowohl die Selbstbestimmung der Frau als auch das ungeborene Kind.
    Derzeit sind Abtreibungen laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig, werden aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt.
    Diese Nachricht wurde am 15.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.