
Wer in Bus oder Straßenbahn ohne Fahrschein erwischt wird, kann dafür eine Strafanzeige bekommen. Doch inzwischen verzichten viele Kommunen darauf, notorische Schwarzfahrer juristisch zu verfolgen. Auch auf Bundesebene wird erneut eine Entkriminalisierung von Schwarzfahrern diskutiert.
Diese Strafen drohen Schwarzfahrern
Im öffentlichen Personennahverkehr steht der umgangssprachliche Begriff „Schwarzfahren“ für das Fahren ohne einen gültigen Fahrschein. Der juristische Fachausdruck dafür lautet "Erschleichen von Beförderungsleistungen". Gemäß § 265a Strafgesetzbuch ist die Beförderungserschleichung keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Meist begnügen sich die Verkehrsunternehmen mit einem "erhöhten Beförderungsentgelt" in Höhe von 60 Euro. Wer wiederholt ohne Ticket erwischt wird, muss aber in vielen Städten mit einer Anzeige rechnen. Den Täterinnen und Tätern droht ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr enden kann.
Schwarzfahren endet meist nur für arme Menschen im Gefängnis
Wann es beim Schwarzfahren zu einer Strafanzeige kommt, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In Köln, wo das Schwarzfahren seit Dezember 2023 entkriminalisiert ist, war es zum Beispiel gängige Praxis, dass gegen eine Person, die dreimal innerhalb eines Jahres oder vier Mal innerhalb von zwei Jahren aufgefallen war, Anzeige erstattet wurde.
Jährlich werden Zehntausende Menschen in Deutschland wegen Schwarzfahren verurteilt. Wer seine Geldstrafe nicht zahlt, dem droht eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Die Kriminologin Nicole Bögelein von der Uni Köln schätzte 2024, dass 8000 bis 9000 Schwarzfahrer pro Jahr in Haft kommen, die meisten von ihnen konnten ihre Strafe nicht bezahlen. Daher sitzen meist arme Menschen ein.
Verkehrsunternehmen und CDU wollen die Strafbarkeit erhalten
Schwarzfahren ist ein Massenphänomen, das die Kommunen und den Staat viel Geld kostet. Durch Schwarzfahren haben die Verkehrsunternehmen bundesweit Einnahmeverluste in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro – trotz regelmäßiger Kontrollen. Der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich deshalb gegen eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein aus.
Auch aus der CDU gibt es deutliche Kritik am Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig. Der CDU-Politiker Günther Krings sagte der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf, ohne das Strafrecht ergäben Kontrollen keinen Sinn mehr. In der Folge gäbe es mehr Passagiere ohne Tickets. Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise steigen. Auch dürften Kontrolleure eine verdächtige Person nur deshalb festhalten, bis die Polizei am Ort sei, weil das Schwarzfahren eine Straftat sei.

Die Gegner der Straffreiheit für Schwarzfahrer argumentieren auch, dass sie zu einem Gerechtigkeitsproblem gegenüber denjenigen Nutzern des ÖPNV führen kann, die sich eine Fahrkarte kaufen. Die Entkriminalisierung sende ein falsches Signal an die Fahrgäste. Für Fahrgäste, die sich keine Fahrkarten leisten können, brauche es sozialstaatliche Lösungen, keine Entkriminalisierung.
Richterverbände und SPD drängen auf Entkriminalisierung
Die Ersatzfreiheitsstrafen treffen in den meisten Fällen arme Menschen, die sich kein Ticket leisten können. Laut der Initiative Freiheitsfonds sind viele von ihnen arbeitslos (87 Prozent), ohne festen Wohnsitz (15 Prozent) und suizidgefährdet (15 Prozent). Im Gefängnis sitzen sie dann teilweise mit Schwerverbrechern wie Mördern in ein und derselben Zelle – wegen eines Bagatelldelikts. So werde Armut kriminalisiert, argumentieren Aktivisten wie Arne Semsrott, Gründer des Freiheitsfonds, der Geld für Betroffene sammelt und ihre Strafen bezahlt, damit sie aus dem Gefängnis kommen oder gar nicht erst hinein müssen.
"Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und dann mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?", fragte Hubig in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse sprechen aus ihrer Sicht viele Gründe für eine Entkriminalisierung.
Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2023 sind 69 Prozent der Deutschen dafür, Schwarzfahren künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. In den vergangenen Jahren sprechen sich immer mehr Soziologen, Richterverbände und Gefängnisverwaltungen für Straffreiheit aus. Auch der deutsche Anwaltsverein ist für die Entkriminalisierung. Der soziale Nutzen sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dafür immens. Die Kosten für Strafverfahren und Haftstrafen beliefen sich jedes Jahr auf 200 Millionen Euro.

Zahlreiche Städte verzichten bereits darauf, Schwarzfahrer anzuzeigen – Bremerhaven beispielsweise bereits seit 2012. Inzwischen haben sich 13 deutsche Großstädte entschieden, keine Anzeigen mehr zu erstatten, darunter Köln, Frankfurt, Bremen, Leipzig und Potsdam.
Eine Abschaffung der Haftstrafen für Bagatelldelikte wäre nur bundesweit möglich. In der Vergangenheit sind mehrere Versuche im Bundestag und Bundesrat gescheitert, das Gesetz aus dem Jahr 1935 zu reformieren. 2019 kam eine Bund-Länder-Gruppe zu dem Ergebnis, die Ersatzfreiheitsstrafe beizubehalten.
In der Ampelregierung hat sich dann der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dafür eingesetzt, dass die "Beförderungserschleichung" aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Das Ampel-Aus beendete diese Initiative, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig startet nun einen neuen Anlauf.
Online-Text: Philipp Jedicke, Tobias Pastoors













