Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erklärte zur Begründung, die schwedischen Behörden seien juristisch nicht zuständig. Demnach konnten im Land keine konkreten Tatverdächtigen ausgemacht werden. Weiter hieß es, dass die Entscheidung nur die schwedischen Ermittlungen betreffe. Die Verfahren in anderen Ländern liefen ungeachtet weiter.
Ermittlungen in Deutschland dauern an
Ende September 2022 waren mehrere Explosionen in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm registriert und wenig später vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nordstream-Pipelines entdeckt worden. In Schweden wurden daraufhin ebenso Ermittlungen aufgenommen wie in Deutschland und in Dänemark.
Möglicherweise können das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei nach der Einstellung des schwedischen Verfahrens auf neue Beweismittel zugreifen, falls die schwedischen Behörden sie zur Auswertung nach Deutschland übermitteln. Die Bundesanwaltschaft teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, die Ermittlungen von deutscher Seite aus dauerten an. Weitergehende Auskünfte würden nicht erteilt.
Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.