
Ab dem 25. April gilt ein Kauf- und Importverbot für russisches Flüssig-Erdgas. Wie die Regierung in Bern weiter mitteilte, gibt es für bestehende langfristige Lieferverträge eine Übergangsfrist bis Ende dieses Jahres.
Außerdem werden Krypto-Dienstleistungen für russische Staatsangehörige und Unternehmen untersagt. Für in der EU akkreditiertes diplomatisches Personal aus Russland wird eine Meldepflicht bei der Durch- und Einreise eingeführt.
Die Schweiz hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor vier Jahren mehrere Sanktionen übernommen, die von den EU-Staaten beschlossen wurden.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
