Das ist insofern erstaunlich, weil die Schweiz fast 40 Prozent ihres Strombedarfs aus der Kernenergie bezieht.
Die ersten Betriebsgenehmigungen der Schweizer Atomkraftwerke enden erst im Jahre 2019; die neueren Anlagen dürfen gar bis 2039 weiter betrieben werden. Nun allerdings sieht es danach aus, als ob die Schweizer wesentlich schneller als ursprünglich geplant Abschied von der Kernenergie nehmen: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern überraschend einem der ältesten Schweizer Reaktoren, dem AKW Mühleberg bei Bern, die unbefristete Betriebsgenehmigung entzogen.
Thomas Wagner: Wie haben die Verwaltungsrichter diese Entscheidung begründet – und was bedeutet das konkret?
Die ersten Betriebsgenehmigungen der Schweizer Atomkraftwerke enden erst im Jahre 2019; die neueren Anlagen dürfen gar bis 2039 weiter betrieben werden. Nun allerdings sieht es danach aus, als ob die Schweizer wesentlich schneller als ursprünglich geplant Abschied von der Kernenergie nehmen: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern überraschend einem der ältesten Schweizer Reaktoren, dem AKW Mühleberg bei Bern, die unbefristete Betriebsgenehmigung entzogen.
Thomas Wagner: Wie haben die Verwaltungsrichter diese Entscheidung begründet – und was bedeutet das konkret?