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Schwerer Rückschlag für Geflügelpest-Bekämpfung

Die Erleichterung in unserem Nachbarland Dänemark war groß, als man Ende der letzten Woche der EU-Kommission berichten konnte, die Geflügelpest, in Fachkreisen Newcastle Disease genannt, sei unter Kontrolle. Ende Juli war diese Geflügelkrankheit ausgebrochen, von der über 100 Betriebe betroffen waren. Doch dann wurde gestern ein neuer Fall bekannt. Auch die deutschen Behörden sind erneut alarmiert worden und mit ihnen die anderen europäischen Handelspartner.

Von Annette Eversberg |
    Die Newcastle Disease, die auch als atypische Geflügelpest bezeichnet wird, ist eine sehr ansteckende Viruserkrankung von Hühnern. Aber auch von wildlebenden Vögeln wie Fasanen, Rebhühnern und Tauben. Die Verlaufsformen sind unterschiedlich. Entweder sterben die Tiere wenige Tage nach der Infektion, oder es zeigen sich Störungen des Nervensystems und Durchfall. Die Übertragungswege sind vielfältig. Deshalb sind die Kreisveterinäre südlich der Grenze nach dem Ausbruch der Krankheit in Dänemark alarmiert. Sie haben, so Dr. Dieter Schulze, vom Kreisveterinäramt in Husum, in ihren Ämtern Krisenzentren eingerichtet.

    Es geht darum, bei der Bekämpfung sicher zu stellen, dass das Virus nicht von einem Betrieb in den anderen transportiert wird. Es ist so, dass das Virus sehr leicht an Partikeln heftet, an Gerätschaften heften kann. z.B. können auch Ratten und Mäuse dieses Virus weiterverbreiten, aber auch ein Betreuer, der mit seinen Gummistiefeln von einem Tier zum anderen marschiert.

    Diesseits der deutsch-dänischen Grenze wurden nach dem Ausbruch der Epidemie in Dänemark vorsorglich Sperrgebiete eingerichtet. Jeweils im Umkreis von 3 km, ausgehend von einem dänischen Betrieb, in dem die Geflügelkrankheit ausgebrochen ist. Dieter Schulze:

    Im Sperrgebiet selbst ist ein Verbringungsverbot und Aufstallungsgebot für 21 Tage. D.h. dort darf im Grunde nichts bewegt werden. Und die Tiere werden tierärztlich untersucht, um festzustellen ob klinische Erscheinungen da sind. Und gleichzeitig wurde noch einmal informiert, dass die Impfpflicht in der Bundesrepublik generell besteht.

    Bisher konnte in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg kein Fall von Newcastle Disease festgestellt werden. Dennoch sind kommerzielle Geflügelhalter wie Andrea Hansen aus Hattstedt bei Husum besorgt.

    Es sind ja viele Geflügelhalter dabei, die das nicht für nötig halten, zu impfen. Man impft für 0,05 Cents pro Tier. Und ich denke, das kann sich auch ein Hühnerhalter leisten, der nur 15 bis 20 Hühner hat, oder draußen in Bodenhaltung hält.

    Die Impfmüdigkeit hat jedoch einen Grund. Der Impfstoff, der den Hühnern über das Trinkwasser verabreicht wird, kommt generell in größeren Mengen. Für 500 oder 1000 Tiere. Deshalb befürchten Halter mit wenigen Tieren, dass sie ihren Hühnern damit eine Überdosis verabreichen würden. Diese Sorge ist jedoch aus tiermedizinischer Sicht völlig unbegründet. Und so gehört es für die Tierärzte zur Seuchenvorsorge in den Sperrgebieten und den etwa im Umkreis von 10 km geltenden Beobachtungsgebieten für die Newcastle Disease, dass sie praktisch jedes einzelne Haus auf dem Lande überprüfen müssen, wo in kleinem Umfang Hühner gehalten werden könnten. Denn nicht alle Bestände sind gemeldet. Dass die Krankheit in Dänemark regelrecht wüten konnte, hat ebenfalls mit der Impfpraxis zu tun. Dort wird aus Gründen des Exports in Drittländer überhaupt nicht geimpft. Das Risiko der Einschleppung ist daher dort immer hoch. Die Impffreiheit in Dänemark gilt für alle Betriebe, ob konventionell oder ökologisch. In Deutschland gibt es dagegen für die Impfpflicht keine Ausnahmen. Dieter Schulze.

    Diese Impfverpflichtung für Newcastle betrifft jeden Geflügelhalter, selbstverständlich auch einen Biolandwirt. Es besteht keine Wartezeit, wenn geimpft worden ist, so dass auch Tiere, die frisch geimpft worden sind, geschlachtet werden können. Ohne dass Schaden für den Menschen entstehen kann.

    Auch der Kontakt mit erkrankten Tieren ist für Menschen ungefährlich. Ebenso der Verzehr von Eiern oder Geflügel. Die Krankheit ist auf den Menschen nicht übertragbar. Eine Newcastle-Epidemie bedeutet jedoch immer einen finanziellen Verlust, betont Kreistierarzt Dieter Schulze:

    Der wirtschaftliche Schaden hängt ab von der Größe eines Betriebes. Wenn Newcastle Disease ausbricht und das Virus nachgewiesen wird, werden sämtliche Tiere getötet. Der wirtschaftliche Schaden hängt also von der Tierzahl ab. Wenn sie sich Regionen in unserer Republik vorstellen, in denen eine intensive Geflügelhaltung betrieben wird, dann ist der Schaden für mich zur Zeit kaum zu beziffern. Dabei ist dann noch nicht berücksichtigt, dass wir im internationalen Gefüge dann doch erhebliche Sanktionen zu erwarten haben, als Bundesrepublik.