"Dies ist ein Schritt zurück für Amerika und die PC-Industrie, die die Wirtschaft unserer Nation ins 21. Jahrhundert führt", reagierte Microsoft-Chef Bill Gates sichtlich getroffen von Richter Thomas Jacksons resümierenden Stellungnahme in dem nur langsam voranschreitenden Kartellverfahren. Das US-amerikanische Recht sieht vor, dass das Gericht zunächst eine sogenannte Tatsachenfeststellung trifft, in der der vorstehende Richter die zusammengetragenen Fakten, Beweise und Argumente bilanziert und gewichtet. In einer anschließenden Phase des Prozesses erhalten dann die beteiligten Parteien Gelegenheit, gegen diese Sicht der Zusammenhänge Einwände zu formulieren. Je nach Zahl dieser Einsprüche kann das Verfahren, und damit rechnen Fachleute nun, noch erheblich in die Länge gezogen werden.
Richter Jackson konzentrierte sich in seiner rund 200 Seiten umfassenden Feststellung vor allem auf drei Punkte: Erstens konstatierte er, dass Microsofts Anteil am Markt für Betriebssysteme ausgesprochen groß und stabil sei. Diesen Einfluss habe das Unternehmen durch eine hohe Einstiegsbarriere für konkurrierende Unternehmen geschützt. Zum Dritten, so Jackson, besäßen die Verbraucher keine wirtschaftliche Alternative zu Windows, weil Microsoft Wettbewerber systematisch und zum Teil auch unrechtmäßig verhindert habe.
Aus dieser letzten Feststellung ergibt sich ein weitreichender Ausblick auf das kommende Urteil: Denn Jackson leite aus dieser Feststellung und zusätzlichem Beweismaterial, so interpretieren Experten, ab, dass Microsoft seine Marktmacht missbraucht und damit Konkurrenten wie Verbrauchern gleichermaßen geschadet habe. Überdies habe das Unternehmen den technischen Fortschritt verhindert, indem innovative Produkte, die aus Sicht des dominierenden Unternehmens eine Gefahr bedeuteten, konsequent unterdrückt und verdrängt worden seien. Sollte sich dieser Standpunkt in dem noch ausstehenden endgültigen Urteil schließlich niederschlagen, stünde der Weg frei für Schadensersatzklagen durch betroffene Firmen, wie etwa Netscape oder Novell.
Umfassend äußerte sich Richter Thomas Jackson zu den Einstiegsbarrieren, die Microsoft für seine Konkurrenz errichtet habe: Darunter fallen beispielsweise Verträge die Microsoft mit großen PC-Herstellern abgeschlossen hat. Diese Produzenten erhalten Sonderkonditionen für das Betriebssystem Windows und entrichten im Gegenzug eine Lizenzgebühr für jeden ausgelieferten Rechner - gleich, ob sie mit Windows oder einem anderen Betriebssystem zum Kunden gelangen. Diese Praxis habe Konkurrenzprodukten die Durchsetzung erheblich erschwert.
Eine mögliche Folge des ausstehenden Urteils wären daher strenge Auflagen, um die Wettbewerbsbedingungen wieder zu egalisieren. Überdies bestünde sogar die Option, Microsoft in kleinere, voneinander unabhängige Spartenbetriebe aufzuspalten - Dieser Weg wurde seinerzeit in einem ähnlichen Verfahren gegen den Telekommunikations-Riesen AT&T beschritten. Während US-Justizministerin Janet Reno diese Lösung als durchaus möglich betrachtet, halten einige Experten strenge Auflagen für ein weiter bestehendes Gesamtgebilde Microsoft allerdings für wahrscheinlicher. So scheint eine Entflechtung von Betriebssystem und Internet-Software "Internet Explorer" nahezu als sicher. Des weiteren könnte ein Vertreter des Justizministeriums in den Verwaltungsrat von Microsoft entsandt werden. Auch könnte das Unternehmen gezwungen werden, Teile der Betriebssystem-Dokumentation offen zu legen sowie neue Lizenzverträge über einen langen Zeitraum dem Justizministerium zur Prüfung vorzulegen. Wann allerdings mit einem endgültigen Urteil zu rechnen ist, steht derzeit noch in den Sternen: Während der Vorsitzende Richter eine Veröffentlichung in sechs Wochen anstrebt, könnte eine hohe Zahl an Einwänden das Verdikt um bis zu sechs Monaten verzögern.
Richter Jackson konzentrierte sich in seiner rund 200 Seiten umfassenden Feststellung vor allem auf drei Punkte: Erstens konstatierte er, dass Microsofts Anteil am Markt für Betriebssysteme ausgesprochen groß und stabil sei. Diesen Einfluss habe das Unternehmen durch eine hohe Einstiegsbarriere für konkurrierende Unternehmen geschützt. Zum Dritten, so Jackson, besäßen die Verbraucher keine wirtschaftliche Alternative zu Windows, weil Microsoft Wettbewerber systematisch und zum Teil auch unrechtmäßig verhindert habe.
Aus dieser letzten Feststellung ergibt sich ein weitreichender Ausblick auf das kommende Urteil: Denn Jackson leite aus dieser Feststellung und zusätzlichem Beweismaterial, so interpretieren Experten, ab, dass Microsoft seine Marktmacht missbraucht und damit Konkurrenten wie Verbrauchern gleichermaßen geschadet habe. Überdies habe das Unternehmen den technischen Fortschritt verhindert, indem innovative Produkte, die aus Sicht des dominierenden Unternehmens eine Gefahr bedeuteten, konsequent unterdrückt und verdrängt worden seien. Sollte sich dieser Standpunkt in dem noch ausstehenden endgültigen Urteil schließlich niederschlagen, stünde der Weg frei für Schadensersatzklagen durch betroffene Firmen, wie etwa Netscape oder Novell.
Umfassend äußerte sich Richter Thomas Jackson zu den Einstiegsbarrieren, die Microsoft für seine Konkurrenz errichtet habe: Darunter fallen beispielsweise Verträge die Microsoft mit großen PC-Herstellern abgeschlossen hat. Diese Produzenten erhalten Sonderkonditionen für das Betriebssystem Windows und entrichten im Gegenzug eine Lizenzgebühr für jeden ausgelieferten Rechner - gleich, ob sie mit Windows oder einem anderen Betriebssystem zum Kunden gelangen. Diese Praxis habe Konkurrenzprodukten die Durchsetzung erheblich erschwert.
Eine mögliche Folge des ausstehenden Urteils wären daher strenge Auflagen, um die Wettbewerbsbedingungen wieder zu egalisieren. Überdies bestünde sogar die Option, Microsoft in kleinere, voneinander unabhängige Spartenbetriebe aufzuspalten - Dieser Weg wurde seinerzeit in einem ähnlichen Verfahren gegen den Telekommunikations-Riesen AT&T beschritten. Während US-Justizministerin Janet Reno diese Lösung als durchaus möglich betrachtet, halten einige Experten strenge Auflagen für ein weiter bestehendes Gesamtgebilde Microsoft allerdings für wahrscheinlicher. So scheint eine Entflechtung von Betriebssystem und Internet-Software "Internet Explorer" nahezu als sicher. Des weiteren könnte ein Vertreter des Justizministeriums in den Verwaltungsrat von Microsoft entsandt werden. Auch könnte das Unternehmen gezwungen werden, Teile der Betriebssystem-Dokumentation offen zu legen sowie neue Lizenzverträge über einen langen Zeitraum dem Justizministerium zur Prüfung vorzulegen. Wann allerdings mit einem endgültigen Urteil zu rechnen ist, steht derzeit noch in den Sternen: Während der Vorsitzende Richter eine Veröffentlichung in sechs Wochen anstrebt, könnte eine hohe Zahl an Einwänden das Verdikt um bis zu sechs Monaten verzögern.