Sprecher: Als Rohmaterial dafür dürfen ausschließlich überzählige Embryonen aus der künstlichen Befruchtung benutzt werden. Ein regionales Ethikkomitee muss das Forschungsprojekt genehmigen und die Genehmigung gibt es nur, wenn es keine Alternative zur Verwendung von Embryonen gibt. Außerdem müssen die Spender des Embryos über das Vorhaben informiert werden und ihr Einverständnis erklären.
Sprecherin: Der Embryo darf nur bis zum 14. Tag nach der Befruchtung verwendet werden. Unter diesen Bedingungen ist dann auch die Zerstörung des Embryos zur Gewinnung von Stammzellen erlaubt. Embryonen gezielt für Forschungszwecke herzustellen, wird in Schweden dagegen nicht genehmigt, weil das Land die Menschenrechts-Charta des Europäischen Rates unterzeichnet hat und ratifizieren wird. Die schließt nämlich die Embryonenproduktion für die Forschung aus.
Sprecher: Der schwedische Wissenschaftsrat hält es aber trotzdem für möglich, dass zukünftig die Herstellung von Embryonen für die Forschung erlaubt wird. Derzeit wird in Schweden geprüft, ob Frauen Eizellen für die künstliche Befruchtung spenden können, ohne selbst das Kind zu bekommen. In diesem Zusammenhang könnte dann auch die Spende für die Forschung erlaubt werden. Das therapeutische Klonen kann sich der Wissenschaftsrat für die Zukunft ebenfalls vorstellen, jedoch nur in der Grundlagenforschung und nur unter strikter Aufsicht durch eine staatliche Behörde. Vorher muss überdies ausgeschlossen werden, dass es über diesen Umweg möglich werden könnte, Menschen zu klonen.
Sprecherin: Problematisch ist vor allem die angewandte Forschung, denn für die gibt es in Schweden keine klaren gesetzlichen Vorgaben. Im Prinzip wird sie von denselben Grundsätzen geregelt, wie die Grundlagenforschung. Das heisst, die Spender eines Embryos müssen bei jedem einzelnen Projekt, für das die Stammzelllinien eingesetzt werden sollen, erneut gefragt werden. Der Wissenschaftsrat befürchtet jedoch, dass das Kommerzialisierungsverbot für biologisches Material nicht für Embryonen und embryonale Stammzellen gilt. Daher drängt das Gremium auf eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die angewandte Forschung. Die soll allerdings frühestens im nächsten Jahr erlassen werden.
Autor: Michael Lange
Sprecherin: Der Embryo darf nur bis zum 14. Tag nach der Befruchtung verwendet werden. Unter diesen Bedingungen ist dann auch die Zerstörung des Embryos zur Gewinnung von Stammzellen erlaubt. Embryonen gezielt für Forschungszwecke herzustellen, wird in Schweden dagegen nicht genehmigt, weil das Land die Menschenrechts-Charta des Europäischen Rates unterzeichnet hat und ratifizieren wird. Die schließt nämlich die Embryonenproduktion für die Forschung aus.
Sprecher: Der schwedische Wissenschaftsrat hält es aber trotzdem für möglich, dass zukünftig die Herstellung von Embryonen für die Forschung erlaubt wird. Derzeit wird in Schweden geprüft, ob Frauen Eizellen für die künstliche Befruchtung spenden können, ohne selbst das Kind zu bekommen. In diesem Zusammenhang könnte dann auch die Spende für die Forschung erlaubt werden. Das therapeutische Klonen kann sich der Wissenschaftsrat für die Zukunft ebenfalls vorstellen, jedoch nur in der Grundlagenforschung und nur unter strikter Aufsicht durch eine staatliche Behörde. Vorher muss überdies ausgeschlossen werden, dass es über diesen Umweg möglich werden könnte, Menschen zu klonen.
Sprecherin: Problematisch ist vor allem die angewandte Forschung, denn für die gibt es in Schweden keine klaren gesetzlichen Vorgaben. Im Prinzip wird sie von denselben Grundsätzen geregelt, wie die Grundlagenforschung. Das heisst, die Spender eines Embryos müssen bei jedem einzelnen Projekt, für das die Stammzelllinien eingesetzt werden sollen, erneut gefragt werden. Der Wissenschaftsrat befürchtet jedoch, dass das Kommerzialisierungsverbot für biologisches Material nicht für Embryonen und embryonale Stammzellen gilt. Daher drängt das Gremium auf eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die angewandte Forschung. Die soll allerdings frühestens im nächsten Jahr erlassen werden.
Autor: Michael Lange