Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 90.000 Menschen an den Folgen eines Herzinfarktes. Ein häufiges Problem ist, dass zu viel Zeit vergeht, bis Herzinfarkt-Patienten den Notarzt rufen. Auch im Krankenhaus kann bis zur Behandlung wertvolle Zeit verloren gehen. Dieses Problem versucht der "Herzinfarkt Verbund Essen" zu lösen. Im Notarztwagen wird bereits ein EGK des Patienten aufgenommen, an das Krankenhaus weitergeleitet, dort bereitet ein Ärzte-Team alles Notwenige vor.
Mit Professor Raimund Erbel sprach Martin Winkelheide über
den "Herzinfarkt Verbund Essen" und wie Patienten schnell gezielt intensivmedizinisch behandelt werden. Ein weiteres Thema: die Patientenverfügung - Selbstbestimmung für den Fall, nicht mehr entscheidungsfähig zu sein.
Links zum Thema
Reportage über den Herzinfarkt Verbund Essen: WAZ: Dr. Rainer Jacksch
Kardiologische Klinik der Universität Essen über den Herzinfarkt
Die Broschüre des Bundesjustizministeriums Patientenverfügung: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin" kann auf der Webseite des Ministeriums unter der Rubrik "Ratgeber" heruntergeladen werden.
Sie kann auch bestellt werden:
GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn
BMJ-Broschürenversand
Maarstr. 98a
53227 Bonn
per E-Mail: bmj@gvp-bonn.de
telefonisch über die Servicenummer 0180-5221996
per Fax 0180-5221997
Mit Professor Raimund Erbel sprach Martin Winkelheide über
den "Herzinfarkt Verbund Essen" und wie Patienten schnell gezielt intensivmedizinisch behandelt werden. Ein weiteres Thema: die Patientenverfügung - Selbstbestimmung für den Fall, nicht mehr entscheidungsfähig zu sein.
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Kardiologische Klinik der Universität Essen über den Herzinfarkt
Die Broschüre des Bundesjustizministeriums Patientenverfügung: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin" kann auf der Webseite des Ministeriums unter der Rubrik "Ratgeber" heruntergeladen werden.
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