
Zu Asylverfahren in Drittstaaten sagte Schwesig, es müsse zunächst einmal geklärt werden, ob eine solche Regelung überhaupt möglich sei und welches die Vor- und Nachteile seien. Man benötige keine Symbolpolitik, sondern praktische Ergebnisse, sagte die SPD-Politikerin.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Rhein, erklärte dagegen, es lägen eine Reihe von Gutachten zur Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vor. Er sei der festen Überzeugung, das dies machbar sei.
Migrationsforscher: Derzeit werden Menschenrechtsverletzungen hingenommen
Der Migrationsforscher Gerald Knaussagte im Deutschlandfunk, irreguläre Migration könnte durch Abkommen mit Drittstaaten reduziert werden. Die Abkommen mit der Türkei oder Rwanda seien deutlich besser als aktuelle Regelungen. Derzeit würden Menschenrechtsverletzungen hingenommen, zum Beispiel in Libyen. Es müsse aber ausgeschlossen werden, dass Menschen aus den Drittstaaten weiter abgeschoben werden in Staaten, in denen Folter drohe. Das EU-Türkei-Abkommen habe seinerzeit Leben gerettet. Hätte man eine solche Vereinbarung auch mit anderen Staaten gehabt, wären alleine im vergangenen Jahr mehrere tausend Menschen weniger im Mittelmeer gestorben, meinte Knaus.
Einigung auf 50-Euro-Bezahlkarte pro Monat
Unterdessen einigten sich die Ministerpräsidenten darauf, Bargeld-Auszahlungen über die neue Bezahlkarte für Flüchtlinge auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Hessens CDU-Ministerpräsident Rhein sprach von einem guten Zeichen, dass die Länder sich hier einig seien.
Die Ministerpräsidenten wollten zunächst unter sich über verschiedene Aspekte der Asylpolitik beraten. Anschließend kommen sie mit Bundeskanzler Scholz zusammen.
Sie können hier einen Bericht unserer Korrespondentin hören.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.