"Selbst Frau Merkel als Physikerin hat sich geäußert. Warum sie das so gemacht hat, war mir selber nicht ganz klar. Ich befürchte, ihre Berater haben sie aufs Glatteis geführt."
... vermutet Klaus Friese, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Bei der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, geht es darum, dass nur ein genetisch erwünschter Embryo eingepflanzt wird – die anderen werden verworfen.
Seit Juli ist das Verfahren wieder in der Diskussion. Damals sprach der Bundesgerichtshof einen Berliner Arzt frei, der sich selbst anzeigte, nachdem er in drei Fällen eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt hatte. Nachdem es keine gesetzliche Regelung gibt, wäre damit eigentlich rechtlich alles klar. Doch viele Politiker fordern jetzt ein Gesetz, das die PID und damit einen möglichen Weg zum Designerbaby verbietet.
"Das ist ungerecht, es geht nicht um das Designerbaby. Es geht um etwas anderes. Das bekommen die Politiker nicht mit. Da kommt die Patientin zu mir und sagt: Ich habe zwei Kinder mit Mukoviszidose. Ich liebe die über alles, aber mein ganzer Tagesablauf ist von diesen Kindern geprägt. Ich schaffe nicht mehr. Ich kann es nicht. Ich kann aber auch keinen Schwangerschaftsabbruch, ich muss eine Lösung finden."
Die könnte natürlich darin liegen, auf ein drittes Kind zu verzichten. Klaus Friese hätte aber auch gerne die Möglichkeit, der Patientin eine Präimplantationsdiagnostik anzubieten. Die ist in zehn EU-Ländern unter strengen Auflagen erlaubt. Zum Beispiel in Belgien. Doch einen regen PID-Tourismus gibt es nicht. Denn das Verfahren ist aufwendig, teuer – und entsprechend viel seltener als die künstliche Befruchtung. Christian Thaler, Leiter des Kinderwunschzentrums der Uni München.
"Das ist ja eine extrem marginale Geschichte. Bei etwa 600.000 Zyklen, die in Europa im letzten Jahr durchgeführt wurden, wurde bei genau 1600 Zyklen eine PID gemacht auf Grund von monogenetischen Erkrankungen der Eltern oder von chromosomalen Auffälligkeiten. Und das ist eine Sache, die seit 20 Jahren sehr streng gehandhabt wird in anderen europäischen Ländern. Es ist sicherlich unsere Verpflichtung und Verantwortung, das auch in Deutschland in akzeptablen Grenzen zu halten, wie es nebenbei ja auch der Fall ist beim Schwangerschaftsabbruch."
Experten schätzen den Bedarf an Präimplantationsdiagnostik für Deutschland auf 200 bis 300 Fälle pro Jahr. Falls sie unter strengen Voraussetzungen angeboten wird, wie das die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe erreichen möchte. Also zum Beispiel nicht zur Auswahl nach dem Geschlecht des Kindes. Doch wo die Grenze verlaufen soll zwischen dem guten Embryo, der der Mutter eingepflanzt, und dem unerwünschten, der getötet wird, da gehen die Meinungen auch bei den Experten auseinander. Franz Geisthövel vom Centrum für Reproduktionsmedizin Freiburg nennt ein Beispiel.
"Eine Mutter möchte eine Tochter haben, die nicht belastet ist mit Brustkrebs. Das sind natürlich erweiterte Indikationen. Da wird es schon sehr strittig, ganz klar. Ich denke, dass man sich da einig werden muss, wo man da die Grenze setzt. Ein anderes Beispiel ist die Chorea Huntington, eine schwer wiegende, oft tödliche Erkrankung, die aber erst spät im Erwachsenenalter eintritt. Wir haben eine Patientin, die diese Krankheit hat und nicht möchte, dass das Kind nicht diese schwer wiegende Krankheit im Erwachsenenalter bekommt."
So unrecht hat Bundeskanzlerin Merkel also nicht, wenn sie darauf hinweist, dass die Grenze zwischen einer schweren und einer weniger schweren Erbkrankheit nicht leicht zu bestimmen ist. Wenn die Experten mit ihrem Vorschlag eines Verbots der Präimplantationsdiagnostik nicht einverstanden sind, sollten sie daher selbst eine scharfe Trennlinie ziehen.
... vermutet Klaus Friese, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Bei der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, geht es darum, dass nur ein genetisch erwünschter Embryo eingepflanzt wird – die anderen werden verworfen.
Seit Juli ist das Verfahren wieder in der Diskussion. Damals sprach der Bundesgerichtshof einen Berliner Arzt frei, der sich selbst anzeigte, nachdem er in drei Fällen eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt hatte. Nachdem es keine gesetzliche Regelung gibt, wäre damit eigentlich rechtlich alles klar. Doch viele Politiker fordern jetzt ein Gesetz, das die PID und damit einen möglichen Weg zum Designerbaby verbietet.
"Das ist ungerecht, es geht nicht um das Designerbaby. Es geht um etwas anderes. Das bekommen die Politiker nicht mit. Da kommt die Patientin zu mir und sagt: Ich habe zwei Kinder mit Mukoviszidose. Ich liebe die über alles, aber mein ganzer Tagesablauf ist von diesen Kindern geprägt. Ich schaffe nicht mehr. Ich kann es nicht. Ich kann aber auch keinen Schwangerschaftsabbruch, ich muss eine Lösung finden."
Die könnte natürlich darin liegen, auf ein drittes Kind zu verzichten. Klaus Friese hätte aber auch gerne die Möglichkeit, der Patientin eine Präimplantationsdiagnostik anzubieten. Die ist in zehn EU-Ländern unter strengen Auflagen erlaubt. Zum Beispiel in Belgien. Doch einen regen PID-Tourismus gibt es nicht. Denn das Verfahren ist aufwendig, teuer – und entsprechend viel seltener als die künstliche Befruchtung. Christian Thaler, Leiter des Kinderwunschzentrums der Uni München.
"Das ist ja eine extrem marginale Geschichte. Bei etwa 600.000 Zyklen, die in Europa im letzten Jahr durchgeführt wurden, wurde bei genau 1600 Zyklen eine PID gemacht auf Grund von monogenetischen Erkrankungen der Eltern oder von chromosomalen Auffälligkeiten. Und das ist eine Sache, die seit 20 Jahren sehr streng gehandhabt wird in anderen europäischen Ländern. Es ist sicherlich unsere Verpflichtung und Verantwortung, das auch in Deutschland in akzeptablen Grenzen zu halten, wie es nebenbei ja auch der Fall ist beim Schwangerschaftsabbruch."
Experten schätzen den Bedarf an Präimplantationsdiagnostik für Deutschland auf 200 bis 300 Fälle pro Jahr. Falls sie unter strengen Voraussetzungen angeboten wird, wie das die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe erreichen möchte. Also zum Beispiel nicht zur Auswahl nach dem Geschlecht des Kindes. Doch wo die Grenze verlaufen soll zwischen dem guten Embryo, der der Mutter eingepflanzt, und dem unerwünschten, der getötet wird, da gehen die Meinungen auch bei den Experten auseinander. Franz Geisthövel vom Centrum für Reproduktionsmedizin Freiburg nennt ein Beispiel.
"Eine Mutter möchte eine Tochter haben, die nicht belastet ist mit Brustkrebs. Das sind natürlich erweiterte Indikationen. Da wird es schon sehr strittig, ganz klar. Ich denke, dass man sich da einig werden muss, wo man da die Grenze setzt. Ein anderes Beispiel ist die Chorea Huntington, eine schwer wiegende, oft tödliche Erkrankung, die aber erst spät im Erwachsenenalter eintritt. Wir haben eine Patientin, die diese Krankheit hat und nicht möchte, dass das Kind nicht diese schwer wiegende Krankheit im Erwachsenenalter bekommt."
So unrecht hat Bundeskanzlerin Merkel also nicht, wenn sie darauf hinweist, dass die Grenze zwischen einer schweren und einer weniger schweren Erbkrankheit nicht leicht zu bestimmen ist. Wenn die Experten mit ihrem Vorschlag eines Verbots der Präimplantationsdiagnostik nicht einverstanden sind, sollten sie daher selbst eine scharfe Trennlinie ziehen.