Sexueller Missbrauch seiner zur Tatzeit minderjährigen Athletin. So der Vorwurf gegen den Schwimmtrainer. Laut Staatsanwaltschaft hatte das Gericht im Berufungsverfahren keinen Zweifel daran, dass es zwischen der Schülerin und ihrem Trainer zu sexuellen Handlungen gekommen war.
Ob der Schwimmerin dabei ihre Abhängigkeit vom Trainer erkannt hat, konnte die Kammer nicht mit Sicherheit feststellen. Diese Feststellung wäre in diesem Fall aber die Voraussetzung für eine Verurteilung gewesen.
Mögliche Liebesbeziehung - Freispruch
Laut Staatsanwaltschaft schloss das Gericht die Möglichkeit einer Liebesbeziehung zwischen der Athletin und ihrem Trainer nicht aus und erkannte auf Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch das erste Urteil vor drei Jahren vor dem Amtsgericht Kiel war mit einem Freispruch für den Trainer zu Ende gegangen. Das gesamte Verfahren zieht sich mittlerweile seit mehr als vier Jahren hin. Der Deutschlandfunk hatte mehrfach darüber berichtet.