Zwangsdoping in der DDR
SED-Opferbeauftragte Zupke verlangt gesetzliche Regelung für Doping-Opfer

Die SED-Opferbeauftragte Zupke wirbt dafür, die Opfer des Zwangsdopings im DDR-Leistungssport durch eine gesetzliche Regelung besser zu unterstützen.

    Berlin: Evelyn Zupke, SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, gibt eine Pressekonferenz zu 35 Jahre Deutsche Einheit: Bilanz der SED-Opferbeauftragten im Haus der Bundespressekonferenz.
    Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke. (Kay Nietfeld / dpa / Kay Nietfeld)
    Bestehende Gesetze für Opfer der SED-Diktatur könnten erweitert oder ein neues, auf Dopingopfer zugeschnittenes Gesetz geschaffen werden, erklärte Zupke in Berlin. Ihren Angaben zufolge hatte es in der Vergangenheit bereits spezielle Regelungen gegeben, die jedoch finanziell oder zeitlich befristet waren. Zupke veröffentlichte einen Bericht, wonach Anträge von Dopingopfern aktuell oftmals abgelehnt würden. Zur Begründung werde angegeben, dass das Zwangsdoping keine politische Verfolgung dargestellt habe.
    Zwischen 1974 und 1989 sind dem Bericht zufolge schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Athleten der DDR gedopt worden - meist ohne Wissen oder Aufklärung der Betroffenen. Für viele von ihnen hatte die Verabreichung der Mittel gesundheitliche Folgen.
    Diese Nachricht wurde am 15.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.