"Seid fruchtbar und mehret euch." Dieses göttliche Gebot aus der Schöpfungsgeschichte im 1. Buch Mose ist das erste von 613 Geboten, die ein frommer Jude einhalten soll. Deshalb spielt es im jüdischen Glauben eine zentrale Rolle, sagt Robert Jütte. Der Historiker ist Experte für jüdische Medizinethik am Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung in Stuttgart.
"Die Fortpflanzung ist ein zentrales Element im Judentum und deswegen kommt dem Lebenschaffen ein ganz zentraler Wert zu. Das ist also im Unterschied zu anderen Religionen ein Grundsatz, der im Judentum sehr viele Möglichkeiten schafft, die andere Religionen eben nicht haben."
Zu diesen Möglichkeiten gehört auch die künstliche Befruchtung bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können. Eigene Kinder haben in der jüdischen Gesellschaft einen so hohen Stellenwert, dass es viele Ehepaare als ihre Pflicht betrachten, Nachwuchs zu bekommen. Denn gläubige Juden betrachten sich als das von Gott auserwählte Volk. Und dieses gilt es zu erhalten.
"Also, der jüdische Mann ist verpflichtet, mindestens zwei Kinder auf die Welt zu bringen. Und insofern ist ein jüdisches Ehepaar unter einem Riesendruck, dieses zu erfüllen – nicht nur unter einem gesellschaftlichen Druck, auch unter einem religiösen Druck, weil wenn Sie sich das entsprechende Talmud-Traktat anschauen, wo eben gesagt wird, was passiert mit dem Menschen, wenn er schließlich vor Gottes Richterstuhl tritt, dann wird er gefragt, hast du anständig dich benommen, hast du den Schabbat eingehalten und die dritte Frage ist schon: Hast du ein Kind gezeugt?"
Wer ohne medizinische Hilfe kein Kind zeugen kann, der darf sich durch moderne Technik helfen lassen. Nach allgemeiner jüdischer Auffassung dürfen sich die Menschen aller natürlichen Mittel bedienen, die Gott ihnen gegeben hat – und dazu gehört auch die Fortpflanzungsmedizin. Ein Argument, das aus christlicher Sicht gegen die künstliche Befruchtung spricht, ist der unbedingte Lebensschutz. Denn bei der Behandlungsmethode werden drei Eizellen befruchtet, die nach deutschem Recht alle eingesetzt werden müssen. In Ausnahmefällen können einzelne befruchtete Eizellen aber eben doch übrig bleiben. Die meisten jüdischen Rabbiner sehen hier allerdings kein ethisches Dilemma. Denn im Judentum herrscht die Auffassung vor, dass menschliches Leben erst im Mutterleib beginnt – und nicht schon bei der exkorporalen Befruchtung. Selbst im Mutterleib bekommt das Ungeborene nach traditioneller jüdischer Auffassung erst nach einer gewissen Zeit eine menschliche Seele. Noch einmal Robert Jütte:
"Aristoteles hat die Lehre der schrittweisen Beseelung des Menschen eingeführt, und das hellenistische Judentum hat diese Regelung, nämlich dass ein männlicher Fötus erst nach 40 Tagen eine tierische Seele bekommt – noch nicht die menschliche Seele, die weiblichen Föten erst nach 80 Tagen – übernommen. Und diese 80-Tage-Regelung spielt auch heute im Judentum immer noch eine Rolle. Eine Vorstellung, die uns durch das Christentum mehr oder weniger ausgetrieben worden ist."
Ähnlich aufgeschlossen gegenüber der künstlichen Befruchtung wie das Judentum ist auch der Islam. Muslimische Geistliche begründen ihre Zustimmung zu der Methode mit einer Ethik des Heilens, erklärt der Islamwissenschaftler Thomas Eich von der Universität Hamburg.
"Das begründet man letztendlich damit, dass Unfruchtbarkeit als eine Art Krankheit gesehen wird und dass es im Islam prophetische Aussprüche gibt, in denen es heißt, dass es keine Krankheit gibt, für die Gott nicht ein Heilmittel geschaffen habe. Und die Technologie der künstlichen Befruchtung wird eben hier als die Lösung, als das Heilmittel gesehen, mit dem man diese Krankheit bekämpfen kann."
Es gibt allerdings wesentliche Unterschiede zwischen dem sunnitischen und dem schiitischen Islam. Die Sunniten erlauben die künstliche Befruchtung grundsätzlich nur unter Ehepartnern. Samen- oder Eizellspenden von fremden Personen sind verboten.
"Ein Kind, das außerhalb eines solchen Eherahmens gezeugt worden ist, hat keinerlei Verwandtschaftsbeziehungen zu seinem biologischen Erzeuger, also zu dem Vater. Das sunnitische Recht würde das ablehnen. Der andere Punkt ist eben der, dass man im sunnitischen Recht die sogenannte heterologe Insemination – also die Befruchtung mit Sperma, das von jemand anders als dem Ehepartner stammt -, dass man das als einen Akt der Unzucht sehen würde – als Ehebruch –, der eben auch sanktioniert ist im islamischen Recht."
Im schiitischen Islam gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen. Anders als bei den Sunniten haben die Schiiten keine für alle verbindliche Lehrautorität. Stattdessen vertreten die einzelnen Lehrautoritäten – die sogenannten Ayatollahs – unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrheit der schiitischen Gelehrten lehnt fremde Samenspenden genau wie die Sunniten ab. Es gibt jedoch eine gewichtige Minderheit, zu der auch Ayatollah Chamenei gehört – das Staatsoberhaupt des Iran.
"Der erlaubt es mit folgender Begründung: nämlich, dass Kinderlosigkeit in einer Ehe zu Eheproblemen führen kann und dass es eine Möglichkeit gibt, diese Eheprobleme zu verhindern. Und der entscheidende Punkt ist eben der, dass dieser Akt dann nicht mehr als ein Ehebruch gesehen wird, weil man sagt, hier findet ja kein körperlicher Kontakt zwischen dem Samenspender und der Frau statt im Sinne eines Geschlechtsverkehrs, sondern es wird lediglich sein Sperma genommen und dieses eben dann in einem äußerst unerotischen Akt in die Frau gebracht oder beziehungsweise mit ihren Eizellen zusammen gebracht."
Dies zeige, dass der schiitische Islam viel stärker als andere Kulturen davon ausgehe, dass Elternschaft nicht biologisch, sondern sozial bestimmt werde. Deshalb haben viele Schiiten auch kein Problem mit Leihmutterschaften oder Eizellspenden, wie sie in Deutschland verboten sind. Dies gibt den Schiiten die Möglichkeit, das Dilemma überzähliger befruchteter Eizellen zu umgehen. Bleiben solche Embryonen von einer Behandlung übrig, kann sich eine andere Frau diese einpflanzen lassen. Experten sprechen von einer Embryonenspende. Noch einmal Thomas Eich:
"Im schiitischen Islam stellt man sich auf die Position, dass dies ein menschliches Leben eben schon ist, das gegebenenfalls auch zu schützen ist, und es ist sozusagen eine positive Tat, eine Rettungstat, wenn man eine solche befruchtete Eizelle sich einpflanzen lässt."
"Die Fortpflanzung ist ein zentrales Element im Judentum und deswegen kommt dem Lebenschaffen ein ganz zentraler Wert zu. Das ist also im Unterschied zu anderen Religionen ein Grundsatz, der im Judentum sehr viele Möglichkeiten schafft, die andere Religionen eben nicht haben."
Zu diesen Möglichkeiten gehört auch die künstliche Befruchtung bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können. Eigene Kinder haben in der jüdischen Gesellschaft einen so hohen Stellenwert, dass es viele Ehepaare als ihre Pflicht betrachten, Nachwuchs zu bekommen. Denn gläubige Juden betrachten sich als das von Gott auserwählte Volk. Und dieses gilt es zu erhalten.
"Also, der jüdische Mann ist verpflichtet, mindestens zwei Kinder auf die Welt zu bringen. Und insofern ist ein jüdisches Ehepaar unter einem Riesendruck, dieses zu erfüllen – nicht nur unter einem gesellschaftlichen Druck, auch unter einem religiösen Druck, weil wenn Sie sich das entsprechende Talmud-Traktat anschauen, wo eben gesagt wird, was passiert mit dem Menschen, wenn er schließlich vor Gottes Richterstuhl tritt, dann wird er gefragt, hast du anständig dich benommen, hast du den Schabbat eingehalten und die dritte Frage ist schon: Hast du ein Kind gezeugt?"
Wer ohne medizinische Hilfe kein Kind zeugen kann, der darf sich durch moderne Technik helfen lassen. Nach allgemeiner jüdischer Auffassung dürfen sich die Menschen aller natürlichen Mittel bedienen, die Gott ihnen gegeben hat – und dazu gehört auch die Fortpflanzungsmedizin. Ein Argument, das aus christlicher Sicht gegen die künstliche Befruchtung spricht, ist der unbedingte Lebensschutz. Denn bei der Behandlungsmethode werden drei Eizellen befruchtet, die nach deutschem Recht alle eingesetzt werden müssen. In Ausnahmefällen können einzelne befruchtete Eizellen aber eben doch übrig bleiben. Die meisten jüdischen Rabbiner sehen hier allerdings kein ethisches Dilemma. Denn im Judentum herrscht die Auffassung vor, dass menschliches Leben erst im Mutterleib beginnt – und nicht schon bei der exkorporalen Befruchtung. Selbst im Mutterleib bekommt das Ungeborene nach traditioneller jüdischer Auffassung erst nach einer gewissen Zeit eine menschliche Seele. Noch einmal Robert Jütte:
"Aristoteles hat die Lehre der schrittweisen Beseelung des Menschen eingeführt, und das hellenistische Judentum hat diese Regelung, nämlich dass ein männlicher Fötus erst nach 40 Tagen eine tierische Seele bekommt – noch nicht die menschliche Seele, die weiblichen Föten erst nach 80 Tagen – übernommen. Und diese 80-Tage-Regelung spielt auch heute im Judentum immer noch eine Rolle. Eine Vorstellung, die uns durch das Christentum mehr oder weniger ausgetrieben worden ist."
Ähnlich aufgeschlossen gegenüber der künstlichen Befruchtung wie das Judentum ist auch der Islam. Muslimische Geistliche begründen ihre Zustimmung zu der Methode mit einer Ethik des Heilens, erklärt der Islamwissenschaftler Thomas Eich von der Universität Hamburg.
"Das begründet man letztendlich damit, dass Unfruchtbarkeit als eine Art Krankheit gesehen wird und dass es im Islam prophetische Aussprüche gibt, in denen es heißt, dass es keine Krankheit gibt, für die Gott nicht ein Heilmittel geschaffen habe. Und die Technologie der künstlichen Befruchtung wird eben hier als die Lösung, als das Heilmittel gesehen, mit dem man diese Krankheit bekämpfen kann."
Es gibt allerdings wesentliche Unterschiede zwischen dem sunnitischen und dem schiitischen Islam. Die Sunniten erlauben die künstliche Befruchtung grundsätzlich nur unter Ehepartnern. Samen- oder Eizellspenden von fremden Personen sind verboten.
"Ein Kind, das außerhalb eines solchen Eherahmens gezeugt worden ist, hat keinerlei Verwandtschaftsbeziehungen zu seinem biologischen Erzeuger, also zu dem Vater. Das sunnitische Recht würde das ablehnen. Der andere Punkt ist eben der, dass man im sunnitischen Recht die sogenannte heterologe Insemination – also die Befruchtung mit Sperma, das von jemand anders als dem Ehepartner stammt -, dass man das als einen Akt der Unzucht sehen würde – als Ehebruch –, der eben auch sanktioniert ist im islamischen Recht."
Im schiitischen Islam gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen. Anders als bei den Sunniten haben die Schiiten keine für alle verbindliche Lehrautorität. Stattdessen vertreten die einzelnen Lehrautoritäten – die sogenannten Ayatollahs – unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrheit der schiitischen Gelehrten lehnt fremde Samenspenden genau wie die Sunniten ab. Es gibt jedoch eine gewichtige Minderheit, zu der auch Ayatollah Chamenei gehört – das Staatsoberhaupt des Iran.
"Der erlaubt es mit folgender Begründung: nämlich, dass Kinderlosigkeit in einer Ehe zu Eheproblemen führen kann und dass es eine Möglichkeit gibt, diese Eheprobleme zu verhindern. Und der entscheidende Punkt ist eben der, dass dieser Akt dann nicht mehr als ein Ehebruch gesehen wird, weil man sagt, hier findet ja kein körperlicher Kontakt zwischen dem Samenspender und der Frau statt im Sinne eines Geschlechtsverkehrs, sondern es wird lediglich sein Sperma genommen und dieses eben dann in einem äußerst unerotischen Akt in die Frau gebracht oder beziehungsweise mit ihren Eizellen zusammen gebracht."
Dies zeige, dass der schiitische Islam viel stärker als andere Kulturen davon ausgehe, dass Elternschaft nicht biologisch, sondern sozial bestimmt werde. Deshalb haben viele Schiiten auch kein Problem mit Leihmutterschaften oder Eizellspenden, wie sie in Deutschland verboten sind. Dies gibt den Schiiten die Möglichkeit, das Dilemma überzähliger befruchteter Eizellen zu umgehen. Bleiben solche Embryonen von einer Behandlung übrig, kann sich eine andere Frau diese einpflanzen lassen. Experten sprechen von einer Embryonenspende. Noch einmal Thomas Eich:
"Im schiitischen Islam stellt man sich auf die Position, dass dies ein menschliches Leben eben schon ist, das gegebenenfalls auch zu schützen ist, und es ist sozusagen eine positive Tat, eine Rettungstat, wenn man eine solche befruchtete Eizelle sich einpflanzen lässt."