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Bundestag
Selbstbestimmunggesetz und neues Namenrecht verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet.

    Blick in den Bundestag bei einer Parlamentssitzung
    Bundestag (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, können künftig mit einer einfachen Erklärung ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen. Derzeit sind dafür ärztliche Gutachten eine Voraussetzung. Dies wird von vielen Betroffenen als entwürdigend empfunden.
    Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung für die Änderung einreichen können. Jugendliche ab 14 können dies selbst tun, wenn die Eltern zustimmen. Nach Ablauf eines Jahres kann der Eintrag noch einmal geändert werden. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten.
    Der Bundestag verabschiedete auch eine Reform des Namensrechts. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass Ehepaare künftig einen gemeinsamen Doppelnamen führen können. Dies gilt auch für deren Kinder. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten.
    Zuvor hatte der Bundestag eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen.
    Diese Nachricht wurde am 12.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.