
Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen können nun Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Bislang waren zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss nötig.
Bundesfamilienministerin Paus sagte, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz sei damit Geschichte. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann, verwies auf hohe Anmeldezahlen bei den Standesämtern, die zeigten, dass viele sehnsüchtig auf das Gesetz gewartet hätten.
Kritik äußerte dagegen die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Bär. Die Bundesregierung habe ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durchgepeitscht, sagte sie.
Kritik äußerte dagegen die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Bär. Die Bundesregierung habe ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durchgepeitscht, sagte sie.
Diese Nachricht wurde am 01.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.