Seit Anfang des Jahres 2001 sind sämtliche Gebäude und Grundstücke des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Zuständigkeit einer neuen, zentralen Behörde: der Bau- und Liegenschafts-Betriebs AG (BLB). Sie soll für ein professionelles Immobilienmanagement der Liegenschaften des Landes sorgen. Auch die Hochschulen sind davon betroffen. Sie sollen allerdings aufgrund ihres verfassungsrechtlichen Grundrechts auf Selbstverwaltung einen Sonderstatus in der BLB genießen, so eine Landtagsresolution vom Dezember 2000. Nach Ansicht der Kanzlerinnen und Kanzler der NRW-Hochschulen wird dieser Status in der konkreten Umsetzung der zentralisierten Liegenschaftsverwaltung nicht beachtet. Auf einer Pressekonferenz am 12. Februar an der Uni Düsseldorf kritisierten die NRW-Hochschulen, dass sie künftig nur noch Mieter des BLB sein sollen. Die Verwaltungschefs werfen der BLB vor, dass "die neue Behörde den Landtag ignoriert". Stattdessen schaffe sie "ein System von Überregulierung, das weder hochschulpolitisch noch rechtlich vertretbar ist", so die Presseerklärung der Hochschulvertreter. Unter anderem werde die Durchführung von Berufungsverfahren erheblich erschwert, wenn dadurch notwendige Umbaumaßnahmen nicht, wie in anderen Bundesländern, von der Hochschule geplant und verbindlich umgesetzt werden können. Wenn man in solch einer Situation erst einmal beim Liegenschaftsbetrieb nach Zustimmung fragen müssen, dann vergehe zuviel Zeit, erklärt Klaus Anderbrügge, Verwaltungschef der Universität Münster. Potenzielle Kandidaten würden sich dann für Hochschulen in anderen Bundesländern oder im Ausland entscheiden. Neben Nordrhein-Westfalen sind auch in anderen Bundesländern Liegenschaftsverwaltungen zentralisiert worden. Doch dort sind die Hochschulen aus den der BLB vergleichbaren Konstrukten herausgehalten worden.
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Die vollständige Pressemitteilung der Kanzlerinnen und Kanzler liegt bei der Uni Düsseldorf zum Download bereit.
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