
Eine entsprechende Gesetzesinitiative wird nach Angaben der Justizverwaltung heute in den Senat eingebracht. Eine Sprecherin sagte, es seien darin mehrere Änderungen der Landesverfassung von Berlin vorgesehen. Solche Änderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Senat.
Die Justizverwaltung bewertet die rechtliche Absicherung des Landesverfassungsgerichtshofs als lückenhaft. Wesentliche Bestimmungen seien derzeit mit einfacher Mehrheit änderbar. Dazu zählen der Status des Berliner Gerichtshofs als Verfassungsorgan und die Amtszeiten der Richterinnen und Richter.
Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
