Der 1. April wird zu einem besonderen Datum für die deutschen Internetradios, denn ab dann gelten neue Lizenzgebühren der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Das Webcasting der üblicherweise reinen Musiksender wird teuerer, gleichzeitig gibt es Auflagen. So dürfen in drei Stunden nicht mehr als drei verschiedene Titel eines Albums gesendet werden. So genannte Specials und Sendungen von Konzertmitschnitten müssen künftig von der zuständigen Plattenfirma genehmigt sein. Nicht jeder Webcaster möchte sich diesen Bedingungen beugen. Kurt Göttlicher von den Radiopiraten.net.
Tja, die Konsequenz ist für mich, dass ich den Sender so nicht weiterbetreiben kann. Ich hab das mal errechnet anhand der Tabellen, die mir mittlerweile vorliegen von der GVL, und mir werden zirka die zwanzig bis dreißigfachen Kosten allein an GVL-Gebühren entgegen kommen. Und dann sind natürlich die ganzen Auflagen der GVL nicht zu erfüllen. Die GVL verbietet einem zum Beispiel, innerhalb von drei Stunden mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album zu spielen. Ich darf auch zum Beispiel keine Specials mehr über einen Künstler machen. Und das sind alles solche Dinge, die sind für mich nicht mehr hinnehmbar. Deswegen werden die Radiopiraten zum 31.3. vom Netz gehen.
Und als geschlossene Benutzergruppe weitermachen, für den engeren Freundes- und Bekanntenkreis. Gesendet werden Popmusiktitel der 80er Jahre, manchmal unterbrochen von einem professionell gefertigten Jingle. Bezahlt wurde bis jetzt mit einem Taschengeld. 25 Euro pro Monat an die GEMA, der gleiche Betrag noch einmal an die GVL. Deren Sprecher Peter Zombik.
Wir haben bisher auf experimenteller Basis lizenziert, damit die Szene legal werden kann. Diese experimentelle Lizenz war geknüpft an die Kapazität des Servers, also an die Zahl gleichzeitig möglicher Zugriffe, nicht an die Zahl tatsächlicher Zugriffe an den Webcaststream. Und das haben wir geändert. Wir haben einen Tarif gemacht, der nach unserer Überzeugung sehr viel gerechter ist, nämlich einen Tarif, der ansetzt an der tatsächlichen Nutzung.
Der GVL geht es jedoch nicht nur um Gerechtigkeit, wobei sie die Zahl technisch möglicher Zugriffe durch die Zahl tatsächlicher Zugriffe ersetzt, sondern auch um eine Angleichung an internationale Normen, denn jeder Webcaster sendet per Internet weltweit, während die Lizenzierung bisher nur für Deutschland galt. Mögliche Schadensersatzforderungen im Ausland ansässiger Rechteinhaber sollen künftig durch wechselseitige Verträge ausgeschlossen werden. Aus Sicht der Musikindustrie ergeben die Lizenzbedingungen ihren Sinn. So dürfen dem Hörer keine personalisierten Angebote zugänglich gemacht werden. Archive sind ebenso wenig erlaubt wie Rückspul- und Skip-Funktionen am Player. Es darf keine Vorschau auf die nächsten Titel geben, und unautorisierte Musikdarbietungen, zum Beispiel in Form illegaler Konzertmitschnitte sind selbstverständlich verboten. Doch die GVL geht noch einen Schritt weiter.
Es gibt in den Nutzungsbedingungen eine Klausel, die besagt, dass nach den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten dafür Sorge getragen werden soll, es ist eine Soll-Bestimmung, dass Mitschnitte nicht möglich sind. Das Rechteinhaber kein Interesse an Mitschnitten haben, ist klar, denn sie leben vom Verkauf ihrer Produkte und nicht davon, dass privat mitgeschnitten wird. Von daher denke ich, dass das Motiv nachvollziehbar sein wird, auch wenn es für die, für viele Musikfreunde natürlich keine angenehme Position ist.
Es ist auch eine Position, die nachdenklich macht. Niemand wird ernsthaft sagen können, dass der mehr oder weniger hochkomprimierte Datenstrom eines Webcasters qualitativ der CD das Wasser reichen kann. Von daher entsteht hier keine Konkurrenz. Zweitens lässt sich jedes Webcasting direkt am Ausgang der Soundkarte analog oder mittels einer speziellen Software digital mitschneiden. Ein Webcaster kann dies bei seinen Hörern nicht unterbinden, selbst wenn er wollte.
Andererseits stehen wir unter dem Eindruck, dass in der Webcastingszene einfach etwas Panik ausgebrochen ist und wir möglicherweise unseren neuen Tarif nicht transparent genug gemacht haben und nicht dafür gesorgt haben, dass das klar ist und verständlich wird, auf welche Weise er wirkt.
Der GVL-Sprecher Peter Zombik verweist darauf, dass in den USA beispielsweise das Webcasting noch teuerer ist als es in Deutschland ab dem 1.4. sein wird. Dennoch prosperiert dort die Szene. Doch die deutschen Webcaster sind misstrauisch. Sie schwanken zwischen Aufgabe und dem Versuch, sich mit den neuen Forderungen der GVL zu arrangieren. Der Radiopirat Kurt Göttlicher.
Also, ich denke, dass es kein Webradio gibt, das diese Forderungen, die hier allgemein begründet sind, erfüllen kann. Ich denke, es ist dann langfristig geplant, die Webradios komplett in Deutschland zu verdrängen und hier einfach dann nur noch einen Markt für, ja, ich nenn das mal UKW-Kopierer auch im Internet zu platzieren.
Tja, die Konsequenz ist für mich, dass ich den Sender so nicht weiterbetreiben kann. Ich hab das mal errechnet anhand der Tabellen, die mir mittlerweile vorliegen von der GVL, und mir werden zirka die zwanzig bis dreißigfachen Kosten allein an GVL-Gebühren entgegen kommen. Und dann sind natürlich die ganzen Auflagen der GVL nicht zu erfüllen. Die GVL verbietet einem zum Beispiel, innerhalb von drei Stunden mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album zu spielen. Ich darf auch zum Beispiel keine Specials mehr über einen Künstler machen. Und das sind alles solche Dinge, die sind für mich nicht mehr hinnehmbar. Deswegen werden die Radiopiraten zum 31.3. vom Netz gehen.
Und als geschlossene Benutzergruppe weitermachen, für den engeren Freundes- und Bekanntenkreis. Gesendet werden Popmusiktitel der 80er Jahre, manchmal unterbrochen von einem professionell gefertigten Jingle. Bezahlt wurde bis jetzt mit einem Taschengeld. 25 Euro pro Monat an die GEMA, der gleiche Betrag noch einmal an die GVL. Deren Sprecher Peter Zombik.
Wir haben bisher auf experimenteller Basis lizenziert, damit die Szene legal werden kann. Diese experimentelle Lizenz war geknüpft an die Kapazität des Servers, also an die Zahl gleichzeitig möglicher Zugriffe, nicht an die Zahl tatsächlicher Zugriffe an den Webcaststream. Und das haben wir geändert. Wir haben einen Tarif gemacht, der nach unserer Überzeugung sehr viel gerechter ist, nämlich einen Tarif, der ansetzt an der tatsächlichen Nutzung.
Der GVL geht es jedoch nicht nur um Gerechtigkeit, wobei sie die Zahl technisch möglicher Zugriffe durch die Zahl tatsächlicher Zugriffe ersetzt, sondern auch um eine Angleichung an internationale Normen, denn jeder Webcaster sendet per Internet weltweit, während die Lizenzierung bisher nur für Deutschland galt. Mögliche Schadensersatzforderungen im Ausland ansässiger Rechteinhaber sollen künftig durch wechselseitige Verträge ausgeschlossen werden. Aus Sicht der Musikindustrie ergeben die Lizenzbedingungen ihren Sinn. So dürfen dem Hörer keine personalisierten Angebote zugänglich gemacht werden. Archive sind ebenso wenig erlaubt wie Rückspul- und Skip-Funktionen am Player. Es darf keine Vorschau auf die nächsten Titel geben, und unautorisierte Musikdarbietungen, zum Beispiel in Form illegaler Konzertmitschnitte sind selbstverständlich verboten. Doch die GVL geht noch einen Schritt weiter.
Es gibt in den Nutzungsbedingungen eine Klausel, die besagt, dass nach den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten dafür Sorge getragen werden soll, es ist eine Soll-Bestimmung, dass Mitschnitte nicht möglich sind. Das Rechteinhaber kein Interesse an Mitschnitten haben, ist klar, denn sie leben vom Verkauf ihrer Produkte und nicht davon, dass privat mitgeschnitten wird. Von daher denke ich, dass das Motiv nachvollziehbar sein wird, auch wenn es für die, für viele Musikfreunde natürlich keine angenehme Position ist.
Es ist auch eine Position, die nachdenklich macht. Niemand wird ernsthaft sagen können, dass der mehr oder weniger hochkomprimierte Datenstrom eines Webcasters qualitativ der CD das Wasser reichen kann. Von daher entsteht hier keine Konkurrenz. Zweitens lässt sich jedes Webcasting direkt am Ausgang der Soundkarte analog oder mittels einer speziellen Software digital mitschneiden. Ein Webcaster kann dies bei seinen Hörern nicht unterbinden, selbst wenn er wollte.
Andererseits stehen wir unter dem Eindruck, dass in der Webcastingszene einfach etwas Panik ausgebrochen ist und wir möglicherweise unseren neuen Tarif nicht transparent genug gemacht haben und nicht dafür gesorgt haben, dass das klar ist und verständlich wird, auf welche Weise er wirkt.
Der GVL-Sprecher Peter Zombik verweist darauf, dass in den USA beispielsweise das Webcasting noch teuerer ist als es in Deutschland ab dem 1.4. sein wird. Dennoch prosperiert dort die Szene. Doch die deutschen Webcaster sind misstrauisch. Sie schwanken zwischen Aufgabe und dem Versuch, sich mit den neuen Forderungen der GVL zu arrangieren. Der Radiopirat Kurt Göttlicher.
Also, ich denke, dass es kein Webradio gibt, das diese Forderungen, die hier allgemein begründet sind, erfüllen kann. Ich denke, es ist dann langfristig geplant, die Webradios komplett in Deutschland zu verdrängen und hier einfach dann nur noch einen Markt für, ja, ich nenn das mal UKW-Kopierer auch im Internet zu platzieren.