Bundesverwaltungsgericht
Sex mit Ehefrau von Kameraden: Bundeswehr darf Soldaten Bezüge streichen

Die Bundeswehr darf Ehebruch innerhalb der Truppe disziplinarrechtlich ahnden.

    Appell der Deutschen Bundeswehr: Soldaten in Tarnuniform und roten Baretten stehen in einer Reihe.
    Ein Verhältnis mit der Ehefrau eines Soldaten desselben Bataillons kann von der Bundeswehr geahndet werden (Archivbild). (picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer)
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Hauptfeldwebel, der ein Verhältnis mit der Ehefrau eines Soldaten desselben Bataillons hatte. Unter anderem kürzte das Truppendienstgericht der Bundeswehr deshalb die Bezüge des Mannes.
    Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung im Grundsatz. Zur Begründung hieß es, die Beteiligung am Ehebruch missachte das Kameradenrecht und gefährde den Zusammenhalt der Soldaten untereinander.
    (AZ: 2 WD 14.24)
    Diese Nachricht wurde am 13.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.