
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Hauptfeldwebel, der ein Verhältnis mit der Ehefrau eines Soldaten desselben Bataillons hatte. Unter anderem kürzte das Truppendienstgericht der Bundeswehr deshalb die Bezüge des Mannes.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung im Grundsatz. Zur Begründung hieß es, die Beteiligung am Ehebruch missachte das Kameradenrecht und gefährde den Zusammenhalt der Soldaten untereinander.
(AZ: 2 WD 14.24)
Diese Nachricht wurde am 13.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.