Entsprechend äußerte sich Regierungschef Lee mit Blick auf den Fall des Aktivisten Ma Chun-man. Ein Häftling, der wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit verurteilt worden sei, habe keinerlei Anspruch auf Straferlass. Die neuen Regelungen waren erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten.
Der 34-jährige Gefangene hatte erfolgreich Berufung eingelegt, um seine Strafe zu verkürzen. Die zuständigen Richter hatten seine Schuld als relativ gering eingestuft. Ma hätte gestern entlassen werden sollen. Nach dem neuen Sicherheitsgesetz muss er nun weitere 20 Monate in Haft bleiben.
Diese Nachricht wurde am 26.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.