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Bundesverfassungsgericht
Sicherungsverwahrter klagt erfolgreich gegen Fesseln im Krankenhaus

Ein Mann in Sicherungsverwahrung ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen seine Fesselung während eines Krankenhausaufenthaltes vorgegangen.

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    In einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt es, die Fesselung über insgesamt 96 Stunden stelle eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Der Kläger war 2020 nach einer zehnjährigen Haftstrafe zur Sicherungsverwahrung in die Justizvollzugsanstalt Werl in Nordrhein-Westfalen gekommen. Während eines Klinikaufenthaltes wegen einer Operation war er mit Ausnahme der Zeit in Vollnarkose abwechselnd an den Händen oder Füßen gefesselt. Das Landgericht Arndsberg und das Oberlandesgericht bewerteten dies als verhältnismäßig, weil man von einer gewissen Fluchtmotivation habe ausgehen können. Nun muss der Fall neu verhandelt werden.
    (Az. 2 BvR 1719/21)
    Diese Nachricht wurde am 01.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.