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Urteil
Sieben Jahre Haft für Halle-Attentäter wegen Geiselnahme im Gefängnis

Das Landgericht Stendal hat den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

    Magdeburg: Justitzbeamte führen den Angeklagten Stephan Balliet im Januar in den Gerichtssaal.
    Der Halle-Attentäter wurde wegen Geiselnahme von Wärtern in Haft zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. (Klaus-Dietmar Gabbert / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert)
    Der Angeklagte hatte im Dezember 2022 im Gefängnis Burg einen Fluchtversuch unternommen und dabei zwei Wärter mit einer selbstgebastelten Waffe bedroht. Der 32-Jährige verbüßt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Er hatte im Oktober 2019 versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm dies nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
    Diese Nachricht wurde am 27.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.