
Zwischen 2019 und 2022 waren es noch 49 Hektar. Die Statistiker weisen darauf hin, dass Siedlungs- und Verkehrsfläche nicht mit versiegelter Fläche gleichgesetzt werden darf, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Dazu zählen etwa alle den Gebäuden unmittelbar zugehörigen Flächen wie Haus- und Vorgärten oder Campingplätze. Auch Grünanlagen, Spielplätze und Friedhöfe zählen zur Siedlungs- und Verkehrsfläche.
Das Bundesamt verweist in dem Zusammenhang auf die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie: "Ziel der Bundesregierung ist, den durchschnittlichen täglichen Anstieg bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen". Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt: Dann sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.
Diese Nachricht wurde am 05.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.