
Für sie sei ein gewisser Verschuldungsspielraum ursprünglich einmal vorgesehen gewesen, dann aber nicht ins Grundgesetz aufgenommen worden, sagte der CDU-Haushaltspolitiker dem Nachrichtenportal "The Pioneer". Das könne man nachholen, so Middelberg.
Die 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet es den Ländern, ihre Haushalte mit Hilfe neuer Kredite zu finanzieren. Dem Bund ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet, Ausnahmen sind in bestimmten Notlagen möglich.
Diese Nachricht wurde am 25.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.